
Drohnen sind längst im Alltagseinsatz: Sie inspizieren Brücken und überwachen Industrieanlagen. Sie spüren bei Gefahrstoffeinsätzen der Feuerwehr Gase auf und filmen Actionszenen für Sportfilme.
Sie inspizieren Brücken und überwachen Industrieanlagen, spüren bei Gefahrstoffeinsätzen der Feuerwehr Gase auf und filmen Actionszenen für Sportfilme: Gewerblich eingesetzte Drohnen haben sich in den vergangenen Jahren zu Alleskönnern entwickelt. Jetzt sollen Drohnen auch noch den Paketbriefträger spielen. Das haben in den vergangenen Tagen die Prototypen von DHL und Amazon gezeigt, auch UPS scheint Interesse an dieser Technik zu haben. Steckt dahinter mehr als Öffentlichkeitsarbeit und Tüftelei?
Immerhin will der australische Fachbuchverleih Zookal bereits ab März in Sydney seine Schwarten per Drohne in die Studentenbuden liefern. Das, so heißt es auf der anderen Seite des Erdballs, wäre der erste erfolgreiche kommerzielle Einsatz von ferngesteuerten Fluggeräten überhaupt. Und Amazon zeigt sich zuversichtlich, dass in vier bis fünf Jahren die ersten Pakete als Luftpost zum Endkunden gelangen. Wo und wie genau das geschehen wird, darüber darf man spekulieren.
Im Direktflug in den Garten des Kunden
Das Mittel zu diesem Zweck hat spindeldürre Beinchen, die einen polyedrischen Körper in mattschwarzem Lack tragen. Aus diesem Rumpf ragen acht Arme mit Rotoren: Das Ding sieht aus, wie wir uns den Couchtisch an Bord eines Klingonen-Raumschiffs vorstellen. Im Werbevideo des Online-Händlers schnappt sich der Oktokopter am Ende des Sortierbands ein besonders stabil verpacktes Paket und bringt es im Direktflug zum Kunden, wo die Plastikschachtel aus wenigen Zentimeter Höhe im Garten abgeworfen wird.
Filmen durfte Amazon diese schöne neue Welt des Interneteinkaufs aber nicht im amerikanischen Heimatmarkt. Da war die Luftfahrtbehörde Federal Aviation Administration (FAA) vor, die den Einsatz von Drohnen in den Vereinigten Staaten stark einschränkt. Strikt sind auch die juristischen Rahmenbedingungen, mit denen sich die Deutsche Post in der vergangenen Woche arrangieren musste: Der Logistikkonzern testete fünf Werktage lang seinen sogenannten Paketkopter, der auf der vierrotorigen Drohne md4-1000 des Herstellers Microdrones aus Siegen basiert.
Der Paketkopter transportierte während des Versuchs Medikamente aus einer Apotheke in Bonn-Beuel über den Rhein hinweg zum Post-Tower nach Bonn. Das Fluggerät folgte einer am Computer programmierten Route, war aber nicht völlig autonom unterwegs. Vielmehr blieb der Quadrokopter stets im Einflussbereich der Fernsteuerung und im Sichtfeld des Piloten – wie es das Gesetzt vorschreibt. Weil die Flugstrecke für einen einzelnen Steuermann zu groß war, teilten sich zwei Piloten an beiden Flussufern die Aufgabe.
Das Drohnenprojekt verfolgt die Deutsche Post DHL seit drei Monaten. Konkrete Pläne, den Paketkopter im Regeldienst einzusetzen, gebe es derzeit noch nicht. Höchstens für Spezialanwendungen wie die Auslieferung eiliger Medikamente oder Zustellungen in unwegsamen Gebieten könne man sich den Einsatz mittelfristig vorstellen. Gerade in Ballungsräumen wäre derzeit der flächendeckende Einsatz von Drohnen auch kaum mit dem Gesetz (in diesem Fall der Luftverkehrsordnung) zu vereinbaren.
Aufstiegserlaubnis erforderlich
Denn für den gewerblichen Flugbetrieb mit Drohnen sei eine Aufstiegserlaubnis erforderlich, sagt William Wolfgramm von der Bezirksregierung Düsseldorf. Die Behörde erteilt diese Genehmigungen für die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln – zu Letzterem gehört auch Bonn. Unbemannte Flugzeuge bis fünf Kilogramm Gesamtgewicht können eine zwei Jahre lang gültige Allgemeinerlaubnis erhalten.
Dazu muss der Betreiber den gewerbsmäßigen Charakter der Flüge sowie eine ausreichende Versicherung belegen. Zudem verlangt die Behörde den Nachweis der ausreichenden Befähigung Bedienung des Gerätes, beispielsweise durch ein Zertifikat des Herstellers. Ist die entsprechende Genehmigung erteilt, darf die Drohne nur auf Sicht ferngesteuert werden und maximal 100 Meter hoch fliegen – mit ausreichendem Sicherheitsabstand zu Menschen und Verkehrswegen.
Zudem müssen bei Flügen in geschlossenen Ortschaften die Ordnungsbehörden informiert werden. Noch strikter sind die Vorschriften für Drohnen über fünf Kilogramm Gesamtgewicht, für deren Flüge jeweils eine Einzelfallerlaubnis beantragt werden muss, die genau den Flugraum und Start- sowie Landeflächen beschreibt.
Einen eifrigen automatischen Flugverkehr zwischen Warenlagern und Kunden schließen diese Regelungen derzeit aus, und eine grundlegende Änderung ist nicht in Sicht. Hingegen gibt es andere Anwendungsbereiche, in denen Drohnen bereits heute großes Potenzial zeigen. „Wir machen die Arbeit von Menschen sicherer“, sagt dazu Microdrones-Sprecher Douglas DeMaio: Die Quadrokopter des 2005 gegründeten Herstellers werden für eine große Bandbreite von Anwendungen in Industrie, Katastrophenschutz und Sicherheit eingesetzt.
So leicht zu bedienen wie nur möglich
Unter anderem lassen sich mit Drohnen komplexe Anlagen befliegen und auf Schäden untersuchen. Auch die Forschung setzt auf solche Geräte, sei es bei der Fotogrammetrie von Wäldern oder der Erstellung hochauflösender dreidimensionaler Geländedarstellungen. Bauern schließlich überwachen auf großen Schlägen die Entwicklung der Ernte, während Feuerwehren und andere Hilfsorganisationen die Drohnen bei großen Einsätzen zur Lageeinschätzung verwenden.
Microdrones habe die Steuerung der Fluggeräte möglichst einfach ausgelegt, sagt Douglas DeMaio. Während im Modellflugsport der Reiz gerade darin besteht, die schwierige Steuerung der Hobbygeräte in den Griff zu bekommen, sollen die Profi-Drohnen so leicht zu bedienen sein wie nur möglich. Dazu trägt beispielsweise die Funktion „Position Hold“ bei: Wenn der Pilot die Hand von der Fernbedienung nimmt, stoppt die Drohne und schwebt auf der Stelle. Eine Aufgabe für Laien ist das Steuern der Fluggeräte dennoch nicht.
Das gilt besonders für dynamische Filmaufnahmen, die einen der größten Wachstumsmärkte in diesem Segment ausmachen. In Deutschland sieht DeMaio dringenden Bedarf, die gesetzliche Regelung für den Einsatz von Drohnen besser zu klären: Das Ziel müsse es sein, einheitliche Standards beispielsweise hinsichtlich Sendefrequenzen, Signalverschlüsselung, Flugausbildung und Versicherung zu schaffen. Das dürfe nicht den Bundesländern überlassen werden.
Denn förderale Vielfalt in den Vorschriften werde der weiteren Entwicklung der Branche schaden. Während Drohnen ferngesteuert Brücken, Windturbinen und Industrieanlagen inspizieren, bleibt der Pakettransport mit diesen Luftfahrzeugen vorerst auf dem Boden. Indes laufen schon Entwicklungen für sich selbst im Raum orientierende Drohnen an der ETH in Zürich. Statt sich auf GPS zu verlassen, fliegen diese Multikopter vor allem nach den Signalen von Bordkameras, Neigungs- und Beschleunigungssensoren.
