
Die öffentliche Debatte über die Grundlagen des Sozialstaats und die Zukunft der sozialen Sicherung in Deutschland ist von atemberaubender Schlichtheit. Ein Vorschlag zur Güte.
Die Sozialstaatsdebatte in Deutschland findet in Extremen statt. Für die einen ist der Sozialstaat im Prozess des Abbaus, zumindest ist er extrem gefährdet, für andere ist er ein wachsender, teurer Moloch auf Kosten der Freiheit. Ist von Abbau die Rede, gelten in der Regel „die Sozialverbände“ als Meinungsträger. Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände, Interessenverbände wie der Sozialverband VdK und Initiativen im Sozialbereich scheinen immer einer Meinung zu sein. Daher ist stets davon die Rede, „die Sozialverbände“ seien für oder gegen etwas, meistens gegen etwas. Dieser konstruierten Gesamtmeinung zufolge wird der Sozialstaat kontinuierlich abgebaut, da „neoliberale“ Politikansätze vorherrschten. Also müsse das fiktive Gesamt der Sozialverbände lautstark die Stimme erheben und den akut bedrohten Sozialstaat verteidigen.
Dieses Bild ist ein Zerrbild. Um die Situation des Sozialstaats zu analysieren und zu politischem Handeln anzuregen, taugt es nicht. Die Sozialpolitik in Deutschland wird nicht von neoliberalen Ideen beherrscht. Es gibt keinen flächendeckenden Sozialabbau. Parteienkonstellationen, die ihn befördern wollten, wären nicht mehrheitsfähig.
Flächendeckender Sozialabbau?
Vor weniger als zwei Dekaden erst wurde mit der Pflegeversicherung eine weitere Säule der Sozialversicherung aufgebaut. Die gesetzliche Krankenversicherung eröffnet weiterhin den Zugang zu einem Gesundheitssystem, das im internationalen Vergleich zu den besten gehört. Zuzahlungen und die mittlerweile abgeschaffte Praxisgebühr zeugen eher von der Hilflosigkeit, die Kostendynamik des Gesundheitssystems zu begrenzen. Seit 2007 besteht ein gesetzlich garantierter Anspruch aller Bürger auf Krankenversicherung und eine Pflicht dazu- dies ist in weitgehender Übereinstimmung aller Parteien eingeführt worden. Das Rentenversicherungssystem wird in wachsendem Maße aus Steuermitteln finanziert. Das gesetzliche Rentenniveau wird erheblich sinken, weil die Alterung der Bevölkerung eine unabweisbare Tatsache ist. Diese können auch „die“ Sozialverbände nicht ungeschehen machen. Die Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre in einem Übergangszeitraum von 18 Jahren ist eine legitime Bewältigungsstrategie, wenn gleichzeitig – wofür vieles spricht – die Diskriminierung älterer Erwerbstätiger auf dem Arbeitsmarkt verringert wird.
Im Jahr 2003 ist mit der Einführung der Grundsicherung im Alter der Rückgriff auf das Einkommen der Kinder, den die bis dahin gültige Sozialhilfe kannte, weitgehend abgeschafft worden. Bis dahin verzichteten viele ältere Arme auf den Sozialhilfeantrag, um ihren Kindern nicht zur Last zu fallen. Mit der Neuregelung ging die verdeckte Armut im Alter zurück. Derzeit wird in der Bundesregierung – nachdem ihre Vorgänger die Gefahr einer in Zukunft wieder wachsenden Altersarmut lange geleugnet haben – über eine ergänzende Absicherung von Grundsicherungsempfängern im Alter nachgedacht. Diese soll auf Personen zugeschnitten sein, die lange sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und dennoch keine Rentenansprüche oberhalb der Grundsicherung erwerben konnten. Der Bund hat sich erst jüngst verpflichtet, zur Entlastung der Kommunen die Kosten für die Grundsicherung im Alter in voller Höhe zu übernehmen- er übernimmt also von den Kommunen ein gigantisches, für sie kaum kalkulierbares Risiko.
Verklärung der Vergangenheit
Natürlich ist das Bild der Entwicklung des Sozialstaats vielschichtiger. Es gibt auch gegenläufige Entwicklungen. So fiel das Erziehungsgeld weg, um einen Teil des im Jahr 2007 eingeführten Elterngeldes zu finanzieren. Die materielle Förderung von Familien mit niedrigen Einkommen während der ersten Lebensjahre ihrer Kinder hat sich dadurch deutlich verschlechtert, während besser situierte Familien erheblich besser gestellt wurden. Dennoch: Die Entwicklung des Sozialstaats als kontinuierlichen Sozialabbau zu bezeichnen ist grundfalsch. Wenn es um den Sozialstaat in den vergangenen Jahrzehnten immer schlechter geworden wäre, müsste es ja, bewegten wir uns rückwärts auf der Zeitachse, umso besser gewesen sein, je weiter wir zurückgingen. Wie ideal sollen denn die Verhältnisse in den achtziger oder neunziger Jahren des 20. Jahrhunderts gewesen sein? Zwillingspartner der These des kontinuierlichen Sozialabbaus ist die nostalgische Verklärung der Vergangenheit.
Nun zum anderen Extrem. Dieses Lager wird, wenn man überhaupt von einem Lager sprechen kann, nicht so monolithisch wahrgenommen wie „die Sozialverbände“. Grundsätzliche Angriffe auf den Sozialstaat werden im Brustton der Überzeugung erhoben, der Sozialstaat, der sich radikal dem Ziel der Gleichheit verschrieben habe, ersticke die Freiheit. Die hohe Zustimmung, von der der Sozialstaat in Deutschland getragen wird, ist in dieser Sicht der beste Ausweis einer weitverbreiteten antifreiheitlichen Haltung.
Fröhliche Sklaven?
Der Philosoph Peter Sloterdijk etwa sieht Deutschland, wie er im Jahr 2009 schrieb, in einem steuerstaatlich zugreifenden Semi-Sozialismus, der schamhaft als Soziale Marktwirtschaft bezeichnet werde, in dem die Unproduktiven mittelbar auf Kosten der Produktiven leben. Um dieser Plünderung etwas entgegenzusetzen, plädiert er für die Abschaffung der Zwangssteuern und deren Umwandlung in Geschenke an die Allgemeinheit und fabuliert, dass deswegen der öffentliche Sektor nicht verarmen müsse. Gelegentlich wird die Kritik am Sozialstaat ins Maßlose gesteigert, etwa wenn der Medienwissenschaftler Norbert Bolz wortgewaltig beklagt, der Sozialstaat habe den Bürgern die Freiheit für das Versprechen von Sicherheit und Gleichheit abgekauft, ja er habe eine Despotie der Betreuer etabliert und die Bürger zu fröhlichen Sklaven unter dem wohltätigen Terror des Sozialstaats gemacht. Meist wird die Kritik nicht anhand von Beispielen konkretisiert. Die Fundamentalkritiker verraten nicht, wer denn die „fröhlichen Sklaven“ ihres Sozialstaatsbildes sind, ob sie Menschen mit Behinderung meinen, die Teilhabeleistungen beziehen, oder chronisch Kranke, die auf teure medizinische Leistungen angewiesen sind, oder Menschen, die Grundsicherung im Alter erhalten. Letztere würden sicher dem Bild der Kritiker widersprechen, der deutsche Sozialstaat sei radikal am Ziel der Gleichheit orientiert.
Zugegeben: Der Sozialstaat wird durch Steuern und Abgaben finanziert, somit über Zwang. Zu diesem Zwang haben sich die Bürger immer wieder in freien Wahlen bekannt, auch wenn die allermeisten von ihnen Steuern und Abgaben nicht gerne zahlen. Erstaunlich ist, wie sträflich simpel das Verhältnis von sozialer Sicherung und Freiheit dargestellt wird. Ein Beispiel: Die in Deutschland obligatorische Krankenversicherung entzieht einen Teil des Einkommens der freien Verfügung, schränkt also in diesem Sinne Freiheit ein. Wer allerdings in einem Land lebt, in dem der Zugang zu einer Krankenversicherung nicht allen Bürgern offensteht, der muss andere Einschränkungen seiner Freiheit in Kauf nehmen. In den Vereinigten Staaten, in denen erst im Jahr 2010 erbittert über eine Gesundheitsreform gestritten wurde, ist die Mehrheit der Beschäftigten über eine private Krankenversicherung bei ihrem Arbeitgeber versichert. Wer an einer chronischen Krankheit leidet, deren Behandlung teuer ist, konnte vor der Reform nur mit hohen Risiken seinen Arbeitgeber wechseln. Denn er gab damit auch seinen Versicherungsschutz auf, eine neue Krankenversicherung aber konnte bei Abschluss eines Vertrages diese Vorerkrankung ausschließen. Unter solchen Bedingungen konnte ein schwer erkrankter Mensch nur noch sehr eingeschränkt zwei zentrale bürgerliche Rechte wahrnehmen, das Recht, den Arbeitgeber zu wechseln, und – in unmittelbarer Konsequenz – das Recht der Freizügigkeit, denn auch damit ist oft ein Wechsel des Arbeitgebers verbunden.
Die Wahlrechte der Bürger stärken
Um nicht falsch verstanden zu werden: In der Debatte über die Ausgestaltung des Sozialstaats muss auch darüber diskutiert werden, ob und wie Wahlrechte der Bürger gestärkt werden können. Dazu müssen sich aber diejenigen, die in dieser Debatte den Vorrang der Freiheit vertreten, in die Niederungen der sozialen Problemlagen und sozialrechtlichen Regelungen begeben – erst dann können sie den Anspruch erheben, zu Lösungen beizutragen und nicht nur Unterhaltsames für das Feuilleton zu formulieren.
Wie unproduktiv die Debatte über den Sozialstaat ist, zeigt sich exemplarisch am Umgang mit dem Begriff der Eigenverantwortung. Wenn dieses Wort fällt, gehen viele Befürworter einer guten sozialstaatlichen Sicherung in Angriffshaltung. Das ist in Teilen verständlich. Der Verweis auf die Eigenverantwortung kann missbraucht werden. Eigentümlicherweise war immer dann von Eigenverantwortung die Rede, wenn es galt, Zuzahlungen oder andere Belastungen der Bürger zu legitimieren, die der finanziellen Entlastung der Sozialversicherungen dienen, aber gar nicht im Zusammenhang mit eigenverantwortlichem Handeln stehen. Die Praxisgebühr ist hierfür ein Beispiel. In der Mitte der Gesellschaft hat sie keinerlei steuernde Wirkung auf die Häufigkeit der Arztbesuche gezeitigt. Dagegen führte sie bei Menschen in prekären Lebenslagen dazu, dass sie teilweise auf wichtige Arztbesuche verzichteten oder diese verschoben. Die Praxisgebühr steuert in der Mittelschicht nicht, unter den Armen steuert sie falsch.
Es wäre daher ehrlicher und vermutlich für die Mehrheit der Bürger auch überzeugender, wenn fiskalisch motivierte Instrumente auch fiskalisch begründet würden. Schließlich ist die finanzielle Sicherung der Systeme nicht ein feindlicher Akt gegen die Bürger, sondern eine unabdingbare Aufgabe, die Politiker im Auftrag der Bürger lösen müssen.
Das Prinzip Eigenverantwortung
Es ist aber völlig verfehlt, in der Auseinandersetzung über sozialstaatliche Sicherung das Prinzip der Eigenverantwortung zu ächten. So aber geschieht es beispielsweise in der Nationalen Armutskonferenz in Deutschland, einem Zusammenschluss von „Sozialverbänden“. Dort heißt es, Eigenverantwortung sei eine Propagandaformel, die dem „Falschwörterbuch des Neoliberalismus“ entnommen sei. Eigenverantwortung ist zwingend Bestandteil des Bildes eines Menschen, der nach Freiheit und Selbstverwirklichung strebt und zugleich moralisch und solidarisch verantwortlich handeln möchte. Allerdings darf das Prinzip der Eigenverantwortung nicht missbraucht werden für ein achselzuckendes „Selber schuld“. Der Verweis auf das Prinzip der Eigenverantwortung entlastet nicht von Solidaritätspflichten – grundsätzlich auch nicht gegenüber Personen, die möglicherweise die Entstehung ihrer prekären Lage hätten vermeiden können, dazu aber aus welchen Gründen auch immer nicht in der Lage waren.
Umstände zu befördern, die Eigenverantwortung ermöglichen und stärken, ist die vornehmste Aufgabe einer Sozialpolitik, die sich bemüht, den unterschiedlichen Dimensionen der Gerechtigkeit zu entsprechen. Eine dieser Dimensionen ist die Befähigungsgerechtigkeit. Eine Sozialpolitik der Befähigung muss das ihr Mögliche dazu leisten, dass Menschen ihre Potentiale entfalten können.
Für ein professionelles soziales Handeln muss der Befähigungsansatz selbstverständlich sein. Wer soziale Dienstleistungen in Anspruch nimmt, ist mit eigenen Interessen, Zielen und Potentialen Koproduzent bei der Bereitstellung der Dienstleistung. Soziale Arbeit, die das Potential zur Eigenverantwortung nicht fördert, verfehlt ihren Auftrag.
Hilfe zur Befähigung
Allerdings ist die Gefahr nicht gering, dass auch der Begriff der Befähigung zu einer Floskel verkommt. Wer sonntags die Eigenverantwortung predigt, aber werktags die Absicherung der Schulsozialarbeit in Brennpunktschulen unter Verweis auf die Eigenverantwortung der Eltern ablehnt, dem sollte nicht entgegenhalten werden, er vertrete „neoliberale“ Werte. Nein, er proklamiert einen Wert, ohne den jedes System sozialer Sicherung heillos überfordert wäre, aber er zieht daraus keine Konsequenzen für sein politisches Handeln. Eigenverantwortung wird zur Phrase, wenn Hilfe zur Befähigung verweigert wird.
Die Konstanz der Zerrbilder des Sozialstaats ist auch ein Ergebnis medialer Prozesse. Öffentliche Aufmerksamkeit ist das vermutlich knappste Gut, sie ist nicht vermehrbar, deswegen wird um ihre Verteilung mit harten Bandagen gekämpft. Für Sozialverbände ist wie für alle Organisationen, die auf die Unterstützung ihrer Mitglieder angewiesen sind, mediale Präsenz wichtig. Diese trägt zu ihrer Identität bei, zudem halten die Mitglieder mediale Präsenz – nicht selten irrig – für einen Beleg der Wirksamkeit. Allerdings sind die Systeme sozialer Sicherung unvermeidlicherweise komplex, weil nur komplexe Systeme einigermaßen gerecht und gleichzeitig fiskalisch beherrschbar sind. Komplexe Systeme aber sind medial schwer zu erfassen. Skandalisierungen sind eine Möglichkeit der Komplexitätsreduktion, sie ermöglichen es zudem, komplexe Phänomene auf einfache Muster zu reduzieren. Die Kennzeichnung als Skandal kann angemessen sein bei eklatantem Fehlverhalten von Personen, Gruppen oder Organisationen. Bei komplexen Phänomenen führt Skandalisierung allenfalls zu symbolischen Ersatzhandlungen, mit denen die Politik Handlungsfähigkeit vortäuscht, bis das knappe Gut Aufmerksamkeit von anderen Themen belegt ist.
In der Öffentlichkeitsarbeit wiederum ist es extrem schwer, gegen vorgefasste Meinungen zu argumentieren. Typisch sind Situationen, in denen Medienvertreter das Gespräch suchen, ohne dass das Gespräch der Recherche von Entwicklungen oder Meinungen diente. Gesucht wird vielmehr ein Schauspieler, der in einem fertig geschriebenen Stück durch einen O-Ton das fiktive Konstrukt „Sozialverbände“ verkörpern kann. Versuche, der geplanten Inszenierung Fakten entgegenzuhalten, und wohlmeinende Vorschläge, das Stück doch ein wenig umzuschreiben, fallen meist nicht auf fruchtbaren Boden. Das Stück muss also ohne die angebotene Rolle aufgeführt werden – etwa im Fall eines Diözesan-Caritasdirektors, der von der Teilnahme an einer Talkshow über die Auswirkungen der Abschaffung des Zivildienstes wieder ausgeladen wurde, weil er sich nicht in der Lage sah, lautstark zu klagen, nun würden Krankenhäuser und Altenheime zusammenbrechen (was bekanntermaßen ja auch nicht eingetreten ist).
Knappes Gut Aufmerksamkeit
Nun mögen die Zuspitzer im Medienbetrieb darauf verweisen, die Zuspitzung diene doch einem guten Zweck. Man müsse doch „unsoziale Verhältnisse anprangern“, „der Politik einheizen“ und einiges mehr. Dass der Zweck die Mittel nicht heiligen kann und auch diese Ziele es nicht rechtfertigen können, dass Fairnessregeln verletzt werden, ist nur ein Aspekt. Weit entscheidender ist, dass die Empörungsdebatten völlig unproduktiv sind. Das zeigt sich exemplarisch in den hochritualisierten Debatten in Folge der Armuts- und Reichtumsberichte der Bundesregierung, wie es auch jetzt nach der Veröffentlichung des 4. Armuts- und Reichtumsberichts wieder der Fall ist.
Die Empörungsdebatten haben keine politischen Folgen. Denn weder gelingt es, Risikogruppen in den Blick zu nehmen, noch Wirkungsketten zwischen politischem Handeln und den Lebenslagen und Perspektiven der von Armut bedrohten Gruppen zu analysieren sowie Lösungen auszuloten, geschweige denn zu verwirklichen. Das gilt auch für die Debatte, die sich nach dem richtungweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums im Jahr 2010 entsponn.
Das Einzige, was in der medialen Zuspitzung durchdrang, war die Frage nach der Höhe des Regelsatzes. Die „Sozialverbände“ führten im Kampf um Aufmerksamkeit mitunter einen Überbietungswettbewerb auf, in dem es einzig um die Höhe des Regelsatzes ging. Die Frage, ob dieser im ersten Schritt um fünf oder um acht Euro erhöht werden solle, beschäftigte tagelang die veröffentlichte Meinung. Andere, mindestens ebenso wichtige Fragen wie die Existenz verdeckter Armut, die Entwicklung und Wirkung der Arbeitsmarktpolitik für Menschen am Rand der Gesellschaft wie auch massive, aber schwer zu lösende Koordinationsprobleme zwischen den Sicherungssystemen drangen nicht durch. Sie eignen sich nicht für die mediale Zuspitzung.
Ein Suppenküchensozialstaat?
Das Übermaß an pauschaler Empörung ist nicht nur folgenlos, es ist, so ist zu befürchten, auch gefährlich. Wenn der deutsche Sozialstaat, um Formulierungen des Kölner Politikwissenschaftlers Christoph Butterwegge aufzugreifen, „amerikanisiert“ und zum „Suppenküchensozialstaat“ verkommen wäre, trotz einer weitgehend konstanten Sozialleistungsquote von etwa 30 Prozent, dann wäre doch daraus der Schluss zu ziehen, dass der Sozialstaat nicht wirkt. Wie reagieren darauf die Mittelschichten, die die Kosten des Sozialstaats tragen, ja tragen müssen und dies auch in der Differenz zwischen ihren Brutto- und Nettoeinkommen wahrnehmen, zugleich aber von diesem Sozialstaat auch profitieren? Breite Unterstützung für einen Ausbau sozialstaatlicher Sicherung ist keineswegs die zwingende Reaktion. Wenn der Sozialstaat so wenig wirkt, wie in der skandalisierenden Zuspitzung behauptet wird, dann – so ein mindestens ebenso plausibler Schluss – sind ja vielleicht die Verhältnisse mit weniger Sozialstaat auch nicht so viel schlimmer als heute. Die Skandalisierung kann auch eine andere Position befördern, die ebenso Gift ist für solidarische Systeme: Steuern und Sozialabgaben seien ein Einkommensverlust, dem keine Gegenleistungen entsprechen würden. Die Empörungskultur kann Entsolidarisierungstendenzen der Mittelschicht in die Hand spielen, die sich ja ohnehin in Abstiegsgefahr wähnt, was wiederum von Nachteil für die Akzeptanz von Randgruppen ist.
Für Politiker unattraktiv
Um die Debatte über die Zukunft des Sozialstaats in produktivere Bahnen zu lenken, wäre es aber auch wert zu ergründen, warum es für Politiker im Bundestag und in den Landesparlamenten derzeit recht unattraktiv ist, sich auf dem Feld der Sozialpolitik zu profilieren. Bei denen, die den Sozialstaat plakativ als Angriff auf die Freiheit werten, können Sozialpolitiker ohnehin kein Ansehen gewinnen. Schließlich sichern sich Sozialpolitiker in deren Augen nur die Wiederwahl, indem sie die „fröhlichen Sklaven“ bei Laune halten.
Aber bei den Sozialverbänden sollte dies doch anders sein, oder? Sozialpolitiker zu sein war höchst attraktiv zu Zeiten, in denen es noch möglich war, die Sozialleistungsquote zu erhöhen und neue Leistungen einzuführen. Diese Zeiten sind lange vorbei. Heute sind auf dem Feld sozialer Sicherung Politiker vonnöten, die, um die Formulierung Max Webers aufzugreifen, mit Leidenschaft und Augenmaß dicke Bretter bohren, die den Einsatz der Mittel des Sozialstaats effektiver und effizienter gestalten wollen und die das Versagen der Prävention in Regelsystemen nicht kaltlässt, die der sozialen Sicherung vorgelagert sind. Politiker dieses Typs gibt es noch, und zusammen mit ihnen ist es auch immer wieder möglich, konkrete Lösungen zu finden und Hilfestellungen zu verbessern.
Wenn, wie es immer wieder auch aus dem Kreis „der Sozialverbände“ geschieht, die unvermeidliche Komplexität sozialstaatlicher Regelungen als Politikerversagen gebrandmarkt wird, dann ist dieses Verhalten schlicht unfair. Auch die üblichen Empörungsrituale wie jene, als erstmals eine Zuschussrente als Ansatz zur Bekämpfung der Altersarmut ins Spiel gebracht wurde, gleich von „Zynismus in Reinform“ und „Stabilisierung auf Armutsniveau“ die Rede war, tragen nicht dazu bei, Sozialpolitik als Feld auszuweisen, in dem es sich lohnt, Politik als Beruf auszuüben. Rituale wie diese müssen im Übrigen nicht zwingend dazu führen, dass Regelungen zur Verhinderung von Altersarmut großzügiger ausfallen. Es kann auch die gegenteilige Tendenz verstärken und Wasser auf die Mühlen derer lenken, die den beabsichtigten Ausbau der sozialstaatlichen Sicherung im Alter ablehnen.
Für eine öffentliche Sozialdebatte
Not täte eine öffentliche, durchaus auch kontroverse Debatte über soziale Sicherung und die Grundlagen des Sozialstaats. Es geht schließlich um existentielle Fragen wie materielle Sicherung in prekären Lebenslagen, Vermeidung von Armut, Alterssicherung und Gesundheit. Es geht auch darum, wie es gelingt, Inklusion auch für Menschen mit schweren Beeinträchtigungen zu sichern und ihren Bedürfnissen nach Versorgung, Ausbildung, Selbstachtung, Aktivität und Freundschaft gerecht zu werden. Alle diese Aufgaben setzen sozialstaatliche Sicherung voraus, erschöpfen sich aber nicht darin. Alles in allem geht es um Ressourcen, die – ohne das, was privat und oft unentgeltlich zusätzlich geleistet wird – fast ein Drittel der deutschen Wirtschaftsleistung ausmachen und die nachhaltig gesichert werden müssen.
Die Hoffnung ist nicht unberechtigt, dass eine öffentliche Sozialdebatte, die rationaler geführt wird, mehr Wirkung erzielen könnte und damit in einem wirklichen Sinne politisch würde. Dazu ein Beispiel aus einer jüngst veröffentlichten Studie der Caritas und des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) über Bildungschancen am Ort: Dass etwa sieben Prozent der Schüler eines jeden Jahrgangs die Schule ohne zumindest einen Hauptschulabschluss verlassen, ist ein oft beklagtes Faktum.
Nur: Warum scheitert in Wismar jedes vierte Kind in der Schule, in Forchheim aber nur jedes vierzigste? Warum gibt es so eklatante Unterschiede selbst innerhalb der einzelnen Länder und damit innerhalb desselben Bildungssystems? Warum beträgt die Quote der Schulabgänger ohne Abschluss in der reichen Landeshauptstadt Düsseldorf 9,5 Prozent, in Leverkusen aber nur 3,6 Prozent? Die ökonometrische Auswertung zeigt: Weder die Verschuldungssituation der Kommunen noch Unterschiede zwischen Stadt und Land wirken sich auf die Quote aus. Ausländeranteil und Arbeitslosigkeit haben nur geringen Einfluss. Es muss also andere Faktoren geben, die bisher nicht ausreichend berücksichtigt werden, etwa politischer Wille, Kooperationen am Ort, die Qualität des Unterrichts, stützende Hilfesysteme.
Dass es Regionen gibt, in denen trotz ungünstiger sozioökonomischer Rahmenbedingungen weit weniger Kinder in der Schule scheitern als andernorts, zeigt doch, dass es Spielräume gibt, um wirksamer zu befähigen und soziale Problemlagen zu vermeiden. Dies gilt auch für andere gesellschaftliche Subsysteme, deren Leistungsfähigkeit für das Ausmaß sozialer Problemlagen von entscheidender Bedeutung ist. Wie kann es gelingen, die Zugangshürden von Menschen, die am Rande der Gesellschaft stehen, zu Prävention und Gesundheitsschutz zu verbessern und die irritierende Diskrepanz zu reduzieren, die die durchschnittliche Lebenserwartung in unterschiedlichen sozialen Schichten aufweist? Welche Angebote zur Integration in den Arbeitsmarkt helfen wirklich, um langjährige Arbeitslosigkeit, Qualifikationsverlust und lähmende Entmutigung zu überwinden und nicht nur die Statistik zu schönen? Eine Sozialdebatte, die diese und ähnliche Fragen hartnäckig thematisiert, könnte auch den Blick auf die Wirksamkeit von Ressourcen lenken, die in den Systemen sozialer Sicherung aufgewandt werden, und im Idealfall sogar mehr Wirkungsforschung anregen. Sie würde nicht nur „die Politik“ in die Verantwortung nehmen, sondern viele andere Akteure, wie Schulen, Unternehmen, Wohlfahrtsverbände, deren Handeln mitentscheidet, ob soziale Problemlagen überwunden werden können. Sie würde also der manifesten Überforderung der Politik entgegenwirken.
Eine solche Debatte könnte Solidaritätspotentiale in der Mitte der Gesellschaft festigen. Nur ein Sozialstaat, dem die Mitte zutraut, dass er Befähigung und Inklusion leistet, wird letztlich den Konsens der Mitte behalten. Ohne das Einverständnis der Mitte ist Menschen am Rande der Gesellschaft nicht dauerhaft wirksam zu helfen.
