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NRW und Niedersachsen: 150 Euro Bußgeld bei Maskenpflicht-Verstoß

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Wer in Düsseldorf oder Hannover ohne Nasen-Mund-Schutz Bus oder Bahn fährt, soll ohne lange Diskussionen zur Kasse gebeten werden. Auch Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther findet die Idee gut.

Nordrhein-Westfalen will bei Verstößen gegen die Maskenpflicht in Bussen, S-Bahnen oder Straßenbahnen künftig sofort ein Bußgeld von 150 Euro verhängen. Der nordrhein-westfälische Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) sagte der „Rheinischen Post“: „Inzwischen sollte jeder verstanden haben, dass in Bus und Bahn Maskenpflicht gilt. Deshalb ist ganz klar: Wer ohne Mund-Nasen-Schutz erwischt wird, muss an der nächsten Haltestelle raus und zahlen.“ Wüst kündigte an: „Wir wollen eine Verschärfung, so dass unmittelbar beim ersten Verstoß gegen die Maskenpflicht ein Bußgeld von 150 Euro fällig ist.“

Die Verschärfung solle mit einer Überarbeitung der nordrhein-westfälischen Coronaschutzverordnung Mitte nächster Woche in Kraft treten, sagte ein Ministeriumssprecher. Sie gelte dann für alle Züge, auch Fernzüge in Nordrhein-Westfalen.

Bisher werden Bußgelder in Nordrhein-Westfalen nur erhoben, wenn Fahrgäste sich trotz einer entsprechenden Aufforderung weiter weigern, die Maske aufzusetzen. Diese Ermahnung soll wegfallen. Wüst sagte, man wolle „keine lange Diskussion mehr mit Masken-Muffeln“. Es gehe um die Solidarität mit den schwächsten der Gesellschaft. „Die kleine Unbequemlichkeit, die Maske zu tragen, verhindert eine mögliche Katastrophe.“

Auch Niedersachsen möchte bei Verstößen gegen die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen ein Bußgeld von 150 Euro kassieren. Eine Neufassung des Bußgeldkataloges, der für Maskenverstöße deutlich höhere Sanktionen vorsieht, werde in Kürze vorgelegt, sagte eine Sprecherin des Sozialministeriums in Hannover am Mittwoch. Bislang sah der Bußgeldkatalog für Maskenverweigerer in Niedersachsen 20 Euro Strafe vor, die konkrete Höhe liegt aber im Ermessen der örtlichen Behörden.

Die härtere Gangart gegenüber Menschen, die in öffentlichen Verkehrsmitteln keine Maske tragen, wird in Niedersachsen vor dem Hintergrund wieder steigender Corona-Infektionszahlen gewählt. „Wir haben ein leicht erhöhtes Aufkommen im Vergleich zu den vorherigen Wochen“, sagte Ministeriumssprecherin Stefanie Geisler. Bei im Durchschnitt etwa 50 Menschen pro Tag werde in Niedersachsen derzeit eine Corona-Infektion festgestellt, am Mittwoch gab es 46 nachgewiesene Neuinfektionen.

Bußgeld-Höhe in Schleswig-Holstein noch nicht festgelegt

Schleswig-Holstein will ebenfalls Bußgelder für Maskenverweigerer in Bussen und Bahnen einführen. „Wir finden die Idee gut“, sagte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) am Mittwoch in Kiel. Eine solche Regelung solle auch in Schleswig-Holstein festgelegt werden.

In Schleswig-Holstein hat sich die Landesregierung noch nicht auf eine Höhe des Bußgeldes verständigt. Die von Nordrhein-Westfalen geplanten 150 Euro seien eher die Obergrenze, hieß es. Das Land kündigte zudem an, die Corona-Schutzmaßnahmen vorerst nicht zu lockern. Die Situation in Schleswig-Holstein sei nicht besorgniserregend, sagte Günther. Er verwies aber auf zuletzt zweistellige Zahlen bei den täglichen Neuinfektionen. „Corona ist nicht weg.“ Jetzt sei nicht die Zeit für weitere Lockerungen.

Altmaier für härtere Strafen bei Verstößen

Bundesweit gilt im Kampf gegen die Corona-Pandemie eine Maskenpflicht in Handel und im Nahverkehr – die konkrete Ausgestaltung und Regelungen zu Sanktionen sind aber Ländersache. Auch in Bayern beispielsweise sieht der Bußgeldkatalog beim Verstoß gegen die Maskenpflicht bereits 150 Euro vor. In Berlin ist bei Verstößen gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ein Bußgeldrahmen von 50 bis 500 Euro vorgesehen.

Angesichts wieder gestiegener Corona-Infektionszahlen hatte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier sich kürzlich für härtere Strafen bei Verstößen gegen die Corona-Regeln ausgesprochen. „Was wir im Augenblick an Risikoanstieg erleben, geht im Wesentlichen zurück auf das achtlose und manchmal auch unverantwortliche Fehlverhalten einer sehr kleinen Zahl von Menschen“, sagte der Minister. „Das müssen wir wirksamer als bisher unterbinden und in Fällen, bei denen es deshalb zu Infektionen und Ausbrüchen kommt, wirksam ahnden: Das schließt Bußgelder und Strafen mit ein, wenn es sich um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit handelt.“

Mit Blick auf den Schulbeginn nach den Sommerferien setzen zudem mehrere Bundesländer auf eine Maskenpflicht in Schulgebäuden. Nordrhein-Westfalen geht dabei besonders weit – dort wird eine solche Pflicht an weiterführenden und berufsbildenden Schulen sogar im Unterricht gelten.