Wirtschaft

IT-Sicherheitsgesetz: Huawei muss bangen

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Wie wird der chinesische Tech-Konzern Huawei künftig eingebunden?

Die Bundesregierung hat sich über die Sicherheitsanforderungen für den Aufbau des 5G-Netzes in Deutschland geeinigt. Dies bestätigte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums der F.A.Z. Der politische Streit drehte sich um die Frage, ob die Bundesregierung chinesische Ausrüster vom Netzaufbau ausschließen kann, auch wenn es keine Beweise für Sabotage oder Spionage seitens des Unternehmens gibt. Der Kompromiss kombiniert technische Sicherheitsanforderungen mit einem politischen Vetorecht.

Nach dem Entwurf des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 müssen alle Komponenten des Kernnetzes zertifiziert werden. Dabei soll das Bundesinnenministerium das Recht bekommen, zu prüfen, ob das überwiegende öffentliche Interessen, insbesondere sicherheitspolitische Belange der Bundesrepublik entgegenstehen. Das soll sowohl für den Fall gelten, dass das deutsche Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) das Zertifikat erteilt, als auch für den Fall, dass die Behörde eines anderen EU-Staates die Zertifizierung vornimmt.

Merkel stets gegen eine „Lex Huawei“

Zusätzlich müssen die Lieferanten eine Erklärung über ihre Vertrauenswürdigkeit abgeben. Dieses Erfordernis gilt nicht nur für chinesische Konzerne, sondern für alle. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte sich stets gegen eine „Lex Huawei“, also eine Sonderbehandlung für das chinesische Unternehmen ausgesprochen.

Aus der Erklärung des Unternehmens müsse hervorgehen, dass sicherheitspolitische Belange berücksichtigt werden. Genauer heißt es in Paragraph 9b, dass die Erklärung Angaben enthalten müsse, „ob und wie der Hersteller hinreichend sicherstellen kann, dass die kritische Komponente über keine technischen Eigenschaften verfügt, die geeignet sind, missbräuchlich auf die Sicherheit, Integrität, Verfügbarkeit oder Funktionsfähigkeit der kritischen Infrastruktur (etwa Sabotage, Spionage oder Terrorismus) einwirken zu können“.