Inland

Kinderschutz in Corona-Zeiten: Die Pandemie des Missbrauchs

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Auf dem Campingplatz Eichwald in Lügde sollen Männer über Jahre Dutzende Kinder sexuell missbraucht haben.

Wenn in diesen Tagen von einem Phänomen die Rede ist, das „massenhaft“ und „unsichtbar mitten unter uns“ auftritt, dann dürfte in aller Regel die Corona-Pandemie gemeint sein. Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, hat indes eine andere Pandemie im Blick: die allgegenwärtige, aber zumeist unsichtbare Gewalt, die Kindern auch in „entwickelten“ Gesellschaften wie der unseren Tag für Tag angetan wird. Nicht immer handelt es sich dabei um sexuelle Gewalt in ihrer rohesten Form. Auch körperliche Misshandlungen und Vernachlässigung können unter den im Strafrecht normierten Gewaltbegriff fallen. Aber genau hier liegt das Problem: Das unendliche Leid wird den Kindern zumeist im eigenen, innerfamiliären häuslichen Umfeld zugefügt.

Diese häusliche Gewalt gegen Kinder hatte, wie die im März veröffentlichten Daten aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) gezeigt haben, schon vor der Corona-Krise in Deutschland ein Ausmaß, das immer wieder erschaudern lässt. Denn die PKS bildet nur das sogenannte Hellfeld ab, also jene Taten, die der Polizei überhaupt bekannt werden. Das Dunkelfeld dürfte um ein Vielfaches größer sein, ohne dass in Deutschland jemals eine repräsentative Studie über das Ausmaß sexueller Gewalt gegenüber Kindern und Schutzbefohlenen in Auftrag gegeben worden wäre.

Schon das Hellfeld überfordert

Doch das Hellfeld alleine ist für die Sicherheitsbehörden schon fast eine Überforderung, was an geringen personellen Ressourcen ebenso liegt wie an mangelnden rechtlichen technischen Möglichkeiten im Bereich der Kinderpornographie und des Cybergroomings, die Täter anhand der digitalen Spuren zu ermitteln, die sie im Netz hinterlassen. So ist es nicht nur ein Skandal, wie der Präsident des Bundeskriminalamtes, Holger Münch, jetzt noch einmal angemerkt hat, dass viele Internetprovider ihrer Pflicht nach wie vor nicht nachkommen, die Nutzerdaten innerhalb der gesetzlichen Mindestspeicherfrist aufzubewahren. Ebenso skandalös ist es, dass die Durchsetzung des in Deutschland geltenden Rechts auf dem Feld der Kinderpornographie in den meisten Fällen erst und nur dann gelingt, wenn die Behörden hierzulande die entsprechenden Hinweise aus dem in den Vereinigten Staaten ansässigen National Center for Missing and Exploited Children erhalten haben.