Ausland

Hackerangriff auf Bundestag: Gegen russische Agenten hilft keine Leisetreterei

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Die Kreml-Mauer (links) und der Rote Platz mit Basilius-Kathedrale und Kaufhaus GUM bei Nacht.

Unmittelbare Folgen wird der Haftbefehl des Bundesgerichtshofs gegen den mutmaßlichen russischen Agenten nicht haben, der nach den Erkenntnissen deutscher Ermittler hinter dem Hackerangriff auf den Bundestag vor fünf Jahren stand. Der Mann, nach dem wegen der Einmischung in die Präsidentenwahl 2016 auch die amerikanischen Behörden fahnden, wird nirgendwo hin reisen, wo ihm eine Festnahme drohen könnte. Die Wahrscheinlichkeit, dass er sich vor einem deutschen Gericht verantworten muss, geht gegen null.

Dennoch sind die Ermittlungen des Generalbundesanwalts, die zu diesem Haftbefehl geführt haben, keine vergebliche Liebesmüh. Denn sie dokumentieren nachvollziehbar, dass der Verdacht, der russische Staat stecke hinter der Cyber-Attacke auf das deutsche Parlament, keine leere Spekulation ist. Sicher: Ein Haftbefehl ist kein Urteil. Aber das Material, das der Generalbundesanwalt und das Bundeskriminalamt in mehrjährigen Ermittlungen zusammengetragen haben, musste einer strengen Prüfung durch die Bundesrichter standhalten.

An dieser Stelle wird die juristische Aufarbeitung des Falles mit hoher Wahrscheinlichkeit enden. Leider ist zu befürchten, dass der Fall auch auf politischer Ebene keine Konsequenzen haben wird. So, wie sich die Bundesregierung schon im Fall des von einem russischen Agenten im Sommer vorigen Jahres verübten Mord im Berliner Tiergarten auf die Position zurückgezogen hat, man wolle der Justiz nicht vorgreifen.