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Die Richter in Kassel halten zwar andere Schutzvorkehrungen wie eine gute Händehygiene, Verhaltensregeln beim Niesen und Husten und vor allem das Halten von Abstand für die wichtigsten und effektivsten Mittel. Daneben sei jedoch der Mund-Nasen-Schutz als ein „weiterer Baustein“ zur Bekämpfung der Pandemie sinnvoll.
Das Argument des Antragstellers, die Pflicht veranlasse die Bevölkerung, sich mit hochwirksamen, eigentlich dem medizinischen Personal vorbehaltenen, Masken einzudecken, sei bisher in der Wirklichkeit nicht zu beobachten, heißt es weiter. Diesen Eindruck haben die Richter selbst in Supermärkten gewonnen. Sie haben sich auch mit der Diskussion auseinander gesetzt, durch die Maske wiege sich ihr Träger in trügerischer Sicherheit.

