Inland

Eilantrag abgewiesen: Verwaltungsgerichtshof bestätigt Maskenpflicht

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Legal: Der VGH hat die Maskenpflicht in Hessen bestätigt

In Hessen bleibt es bei der Pflicht, in Geschäften und Bank- oder Postfilialen sowie in Bussen und Bahnen zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus eine Maske zu tragen. Der Verwaltungsgerichtshof wies am Mittwoch den Eilantrag eines Bürgers dagegen ab. Der Kläger hatte geltend gemacht, durch die staatliche Verordnung, Mund und Nase abzudecken in seinem Grundrecht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit verletzt zu sein.

Zur Begründung seines unanfechtbaren Beschlusses schreibt der Gerichtshof, der mit der Pflicht zum Maskentragen verbundene Eingriff erfolge „zu einem legitimen Zweck“, nämlich dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und insbesondere einer Verhinderung der Überlastung des Gesundheitssystems. Diese Vorgabe sei zudem geeignet und notwendig.

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Die Richter in Kassel halten zwar andere Schutzvorkehrungen wie eine gute Händehygiene, Verhaltensregeln beim Niesen und Husten und vor allem das Halten von Abstand für die wichtigsten und effektivsten Mittel. Daneben sei jedoch der Mund-Nasen-Schutz als ein „weiterer Baustein“ zur Bekämpfung der Pandemie sinnvoll.

Das Argument des Antragstellers, die Pflicht veranlasse die Bevölkerung, sich mit hochwirksamen, eigentlich dem medizinischen Personal vorbehaltenen, Masken einzudecken, sei bisher in der Wirklichkeit nicht zu beobachten, heißt es weiter. Diesen Eindruck haben die Richter selbst in Supermärkten gewonnen. Sie haben sich auch mit der Diskussion auseinander gesetzt, durch die Maske wiege sich ihr Träger in trügerischer Sicherheit.