Inland

Bundesweiter Überblick: Die Maskenpflicht und was der Verstoß dagegen kostet

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Nahverkehr nur noch mit Maske

In Deutschland gilt von Montag an in fast allen Ländern eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und in Geschäften. In Berlin wird die Maskenpflicht für Läden voraussichtlich am Dienstag im Senat beschlossen. In Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland gilt sie von diesem Montag (27. April) an. In Sachsen müssen Menschen schon seit 20. April in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften Masken tragen, in Sachsen-Anhalt seit dem 23. April und in Thüringen seit dem 24. April. Schleswig-Holstein folgt als Nachzügler am 29. April.

Ein Verstoß gilt generell als Ordnungswidrigkeit und kann deshalb mit einem Bußgeld belegt werden. Doch nicht alle Länder wollen davon Gebrauch machen – einige appellieren lieber an die Vernunft der Bürger, in anderen Ländern ist die Höhe der Bußgelder noch unklar. Das gilt etwa für Baden-Württemberg, wo die Polizei und Bedienstete der öffentlichen Verkehrsbetriebe das Maskentragen kontrollieren sollen.

In Bayern zahlen Privatleute bei Verstößen 150 Euro, Ladenbesitzer, die nicht dafür sorgen, dass ihr Personal Masken trägt, sogar bis zu 5000 Euro. In Berlin droht zunächst kein Bußgeld, was dazu führen könnte, dass sich die Mehrheit nicht an die Maskenpflicht hält. Auch Brandenburg und Bremen wollen zunächst kein Bußgeld erheben.

Wie Sie mit Ihrer Gesichtsmaske richtig umgehen

Hände mit Seife waschen.Maske nur an den Gummibändern berühren.

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Masken müssen immereng anliegen.

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Abstand halten ist auch mit Maske notwendig.

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Masken bei 60° waschen.Nicht mit Bügeleisen, Mikrowelle o.ä. erhitzen.

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Masken nicht einstecken und später wieder aufsetzen.

Zum Anfang

In Hamburg sollen nur Ladeninhaber Bußgeld zahlen, wenn sie nicht darauf achten, dass ihre Kunden einen Mundschutz tragen. In Hessen drohen bis zu 50 Euro bei Verstößen gegen die Maskenpflicht. Wie in den anderen Ländern gilt die Maskenpflicht erst für Kinder von sechs Jahren an. Mecklenburg-Vorpommern will zunächst 25 Euro Bußgeld verlangen. In Niedersachsen ist noch nicht über die Bußgeldhöhe entschieden, auch in Nordrhein-Westfalen gibt es noch keine feste Summe, sie soll von den Ordnungsämtern der Kommunen festgesetzt werden. In Nordrhein-Westfalen müssen auch Kinder bei Schuleintritt Mund und Nase mit einer Maske bedecken.

In Rheinland-Pfalz können 10 Euro Bußgeld fällig werden, wenn ein Kunde ohne Mund-Nasen-Schutz einen Laden betritt. Die Betreiber von Geschäften können mit 250 Euro belangt werden, wenn ihre Mitarbeiter keinen Mund-Nasen-Schutz tragen. Im Saarland steht die Höhe des Bußgelds noch nicht fest, in Sachsen ist keines geplant. Dort setzt man auf die Vernunft der Bürger und begnügt sich erst einmal mit Hinweisen. Auch Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein verzichten vorläufig auf Bußgeld, wobei in Schleswig-Holstein ein regelrechtes Betretungsverbot ohne Mund-Nasen-Schutz für öffentliche Verkehrsmittel, Banken und Geschäfte gilt. Auch in Thüringen wird vorläufig kein Bußgeld fällig.