Hände mit Seife waschen.Maske nur an den Gummibändern berühren.
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Masken müssen immereng anliegen.
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Abstand halten ist auch mit Maske notwendig.
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Masken bei 60° waschen.Nicht mit Bügeleisen, Mikrowelle o.ä. erhitzen.
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Masken nicht einstecken und später wieder aufsetzen.
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In Hamburg sollen nur Ladeninhaber Bußgeld zahlen, wenn sie nicht darauf achten, dass ihre Kunden einen Mundschutz tragen. In Hessen drohen bis zu 50 Euro bei Verstößen gegen die Maskenpflicht. Wie in den anderen Ländern gilt die Maskenpflicht erst für Kinder von sechs Jahren an. Mecklenburg-Vorpommern will zunächst 25 Euro Bußgeld verlangen. In Niedersachsen ist noch nicht über die Bußgeldhöhe entschieden, auch in Nordrhein-Westfalen gibt es noch keine feste Summe, sie soll von den Ordnungsämtern der Kommunen festgesetzt werden. In Nordrhein-Westfalen müssen auch Kinder bei Schuleintritt Mund und Nase mit einer Maske bedecken.
In Rheinland-Pfalz können 10 Euro Bußgeld fällig werden, wenn ein Kunde ohne Mund-Nasen-Schutz einen Laden betritt. Die Betreiber von Geschäften können mit 250 Euro belangt werden, wenn ihre Mitarbeiter keinen Mund-Nasen-Schutz tragen. Im Saarland steht die Höhe des Bußgelds noch nicht fest, in Sachsen ist keines geplant. Dort setzt man auf die Vernunft der Bürger und begnügt sich erst einmal mit Hinweisen. Auch Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein verzichten vorläufig auf Bußgeld, wobei in Schleswig-Holstein ein regelrechtes Betretungsverbot ohne Mund-Nasen-Schutz für öffentliche Verkehrsmittel, Banken und Geschäfte gilt. Auch in Thüringen wird vorläufig kein Bußgeld fällig.

