Inland

Urteile zu Corona-Maßnahmen: Ostertage am Strand, ganz legal

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Spaziergänger am Ostseestrand bei Zingst

Wie Manuela Schwesig die Ostertage verbringt, hatte sie ihren Landsleuten schon früh verraten. Oder besser: Was sie nicht macht. Die Großeltern besuchen zum Beispiel, und auch der Kurzurlaub auf Hiddensee wurde gestrichen. Auch was die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern nicht tun sollten, hatte die Ministerpräsidentin von der SPD mit ihrem Kabinett beschlossen und verkündet: Vor gut einer Woche war sie vor die Presse getreten und hatte gesagt, dass zwar der Osterspaziergang nicht verboten sei, aber doch bitte vor der eigenen Haustür erfolgen möge. An den Strand aber, oder auf die Inseln des Landes, sollten auch die Bürger aus Mecklenburg-Vorpommern zu Ostern nicht mehr reisen – für Touristen aus anderen Bundesländern ist das Land ohnehin schon gesperrt.

Es folgte ein Klage und am Donnerstag eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Greifswald: Die Mecklenburger und Vorpommern dürfen doch zu Tagesausflügen aufbrechen, ob auf die Inseln oder an den Strand. Das Verbot sei nicht verhältnismäßig, hieß es.

In den vergangenen Wochen haben die Länder vieles versucht, um die gemeinsam mit der Bundesregierung verabredeten Linien zum Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus in Verordnungen und Beschlüsse zu gießen, anzupassen und zu konkretisieren. Dabei ist man in den Landeshauptstädten durchaus zu unterschiedlichen Regeln gekommen, nicht immer läuft das reibungslos. Da erregen sich etwa die Hamburger, weil die Schleswig-Holsteiner sie nicht mehr ins Land lassen wollen – und selbst Fußgänger oder Fahrradfahrer von der Polizei zurückgeschickt werden. Da sind Eigentümer von Zweitwohnsitzen in anderen Ländern empört, dass sie nicht mehr erwünscht sind.

Die meisten Anträge vor Gericht scheitern

Landauf, landab sind die Gerichte dieser Tage mit Eilanträgen gegen Einschränkungen für die Bürger beschäftigt. Die Greifswalder Richter hatten ihre Entscheidung vor allem darauf gestützt, dass das Strandverbot gar nicht verhindere, dass sich größere Bevölkerungsteile zum Teil auf engem Raum aufhielten. Sie machten das anhand des Beispiels Rostock anschaulich, wo der Strand zum Stadtgebiet gehöre und somit für alle Rostocker zugänglich sei. Gut vorstellbar, dass es dort sogar noch voller würde, wenn die Städter nicht aus Rostock herausdürften. Auch sei das Argument nicht von der Hand zu weisen, dass im Land durch das Einreiseverbot ohnehin Platz genug sei, um in der Natur den ausreichenden Mindestabstand zu wahren.