
Zu den wenigen erfreulichen Effekten der Corona-Krise zählt ihre Wirkung auf die Diskussionskultur im Netz: Das Virus ist ein Feind, auf den sich ausnahmsweise einmal alle einigen können. Darüber kann leicht aus dem Blick geraten, wie drastisch die Regierung die Daumenschrauben gegenüber den sozialen Netzwerken anzieht. Eine Reform, mit der Facebook, Twitter & Co verpflichtet werden, Posts mit mutmaßlich strafbarem Inhalt nicht nur zu löschen, sondern auch der Polizei zu melden, passiert in diesen Tagen weitgehend frei von öffentlicher Kritik das parlamentarische Verfahren – obwohl es damit absehbar zu hunderttausenden, womöglich unberechtigten Anzeigen der Netzwerke gegen ihre eigenen Nutzer kommen wird.
Umso wichtiger, dass der zweite, heute von der Regierung beschlossene Reformentwurf nun auch ein gewisses Problembewusstsein für die Gefahren erkennen lässt, die das Gesetz für die Meinungsfreiheit bedeutet. Der fundamentale Konstruktionsfehler – dass Netzwerke im Zweifel lieber zu viel als zu wenig löschen werden, weil ihnen nur im letzteren Fall ein Bußgeld droht – wurde zwar nicht behoben.
Aber den Verfassern zu Unrecht gelöschter Posts wurde immerhin ein Wiederherstellungsanspruch zugestanden. Ähnlich wichtig sind die verschärften Anforderungen an die Erreichbarkeit der Beschwerdewege und die Darstellung der Löschungen im Transparenzbericht der Netzwerke. So dürfte sich in Zukunft besser beurteilen lassen, ob die Netzwerke beim Löschen mit Augenmaß vorgehen.
