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Infektionsschutzgesetz: Der Bund übernimmt die Zügel

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Ein Flugzeug fliegt am 21. März 2020 mit einem Banner über Hamburgs Innenstadt.

Wo die Grenzen zwischen den Bundesländern verlaufen, kümmert Viren bekanntermaßen nicht. Trotzdem liegt die Zuständigkeit für den Infektionsschutz in Deutschland weitgehend bei den Ländern und Kommunen. Es gibt 16 Pandemiepläne in der Bundesrepublik, manche wurden kürzlich aktualisiert, andere nicht. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ist schon länger der Auffassung, dass diese Kompetenzverteilung angesichts einer internationalen Bedrohung durch das Coronavirus nicht ideal ist. Ende Februar sprach er aber noch davon, sich diese Fragen „nach der Lage“ genauer ansehen zu wollen. Zuständigkeitsdiskussionen zwischen Bund und Ländern würde die Bevölkerung in akuter Bedrohung nicht verstehen, hieß es damals.

Doch nun hat die Bundesregierung doch nicht so lange gewartet. Am Montag beschloss das Kabinett, dass der Bund im Epidemiefall weitgehende Kompetenzen bekommen soll. Das entspricht dem Bedürfnis der Bevölkerung, dass die Dinge in Krisen weitgehend einheitlich ablaufen – auch wenn für die Sorge vor einem Flickenteppich im Infektionsschutz bislang kein echter Anlass bestand. Zwar gab es in den vergangenen Tagen verärgerte Wortmeldungen aus einigen Ländern darüber, dass Bayern mit Ausgangsbeschränkungen vorgeprescht war.

Keiner will „durchseuchen“

Doch ob die Maßnahmen nun Ausgangssperre oder Kontaktsperre heißen: Am Sonntag zeigte sich in der gemeinsamen Konferenz der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten nochmals, dass sich im Ziel alle einig sind. Alle wollen ein schnelles Ansteigen der Infektionszahlen verhindern, keine einzige Landesregierung hat auch nur erwogen, auf Herdenimmunität zu setzen, also größere Teile der Bevölkerung zu „durchseuchen“. Dass in manchen Gegenden schärfere Maßnahmen gelten als in anderen, hat auch damit zu tun, dass das Infektionsgeschehen nicht überall gleich ist, dass es einen Unterschied macht, ob ein Bundesland an eine Krisenregion wie das Elsass grenzt.

Dennoch konnte sich Jens Spahn mit seinem Wunsch nach stärkerer Zentralisierung nun durchsetzen. Nach dem Gesetzentwurf, der noch in dieser Woche verabschiedet werden soll, übernimmt der Bund die Zügel im Fall einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“. Sie liegt vor, wenn die Weltgesundheitsorganisation eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite ausgerufen hat und die Einschleppung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit nach Deutschland droht oder wenn die dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit über mehrere Bundesländer zu befürchten ist.

Studenten können rekrutiert werden

Das Bundesgesundheitsministerium kann in diesem Fall anordnen, dass Personen bei ihrer Einreise nach Deutschland ihre Identität und ihre Reiseroute angeben, eine Impfbescheinigung vorlegen oder sich ärztlich untersuchen lassen. Daneben soll das Bundesgesundheitsministerium auch die Kompetenz bekommen, ohne Zustimmung des Bundesrats eine Verordnung zu erlassen, um die Versorgung mit Arzneimitteln und Schutzausrüstung sicherzustellen. Um die Gesundheitsversorgung in ambulanten Praxen, Apotheken und Krankenhäusern zu gewährleisten, soll es dem Bund auch ermöglicht werden, auf neue personelle Ressourcen zuzugreifen, etwa, Medizinstudenten zu rekrutieren. Diese Befugnisse sollen nur so lange gelten, wie die Krise andauert.

Die Länder müssen dem Gesetz am Freitag in einer Sondersitzung des Bundesrats noch zustimmen. Am Sonntag sprach die Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten auch darüber. Zwar wurden die zuständigen Ministerien in den Landeshauptstädten im Vorfeld informiert. Doch im Stundentakt seien neue Entwürfe eingegangen, so hört man aus den Landesregierungen- eine echte Meinungsbildung habe in der Eile nicht stattfinden können. Angesichts unbestimmter Rechtsbegriffe im Gesetz besteht bei Landesvertretern von SPD, FDP und Grünen die Sorge vor „unbeabsichtigten Erosionen“ im Eifer des Gefechts. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit müsse immer gewahrt sein, heißt es.