Inland

Kontaktverbot gegen Corona: Koreanisierung der deutschen Seuchenpolitik

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Dieses Mal durfte er als Erster in die Öffentlichkeit: Armin Laschet nach der „Schalte“ der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel am Sonntag in Düsseldorf.

Nach dem Machtwort aus Bayern am Freitag nun also das nächste aus allen Ländern: Kontaktverbot von mehr als zwei Personen bis nach Ostern. Wie auch immer dieses Verbot kontrolliert werden soll, allein der Schulterschluss von Bund und Ländern zeigt, welchen Herausforderungen sich Deutschland zu stellen hat.

Dass die Politik und Machtfragen dabei noch nicht ganz abgedankt haben, dafür sorgt derzeit der nicht immer ganz offen geführte Wettbewerb zwischen den Landesfürsten. Ist Markus Söder unerlaubt vorgeprescht, musste Armin Laschet jetzt nachpreschen? Was zählt, ist das Ergebnis: Das war am Freitag gut und ist es auch jetzt wieder: ein Kontaktverbot ist sinnvoller als eine Ausgangssperre (und wer am Wochenende unterwegs war, der weiß: Es wird schon jetzt freiwillig und ohne Mühe weitgehend eingehalten).

Mit welchen Dimensionen es Deutschland und Europa zu tun haben, zeigt auch der Nachtragshaushalt, den Olaf Scholz vorlegt. Dessen historische Ausmaße lassen ahnen, was auf die Wirtschaft zurollt: die Dampfwalze einer Weltwirtschaftskrise, die in Deutschland seit den zwanziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts mit dem Trauma verbunden ist, der Mittelstand, das Rückgrat der Gesellschaft, gehe zugrunde. Man kann nur hoffen, dass das Geld, das der Bund zur Verfügung stellt, so schnell und unbürokratisch wie nur möglich fließt.

Der Föderalismus ist besser als sein Ruf

Aus einem zweiten Komplex spricht die Not des Bundes in der aktuellen Krise, nicht so in das Geschehen eingreifen zu können, wie es die Bürger erwarten dürfen. Das wird gerne in Konkurrenz zu den Ländern gesehen, hat aber eigentlich mit Lücken zu tun, die das Infektionsschutzgesetz gelassen hat. Was die Bundesregierung jetzt zum Schutz der Bevölkerung in einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ durchsetzen will, nimmt den Ländern nichts von deren zentralen Kompetenzen – etwa in Sachen Ausgangsbeschränkungen.