
Noch wurde in Deutschland keine Ausgangssperre verhängt. Die Aufforderung der Bundeskanzlerin, „wo immer das möglich ist“, auf Sozialkontakte zu verzichten, ist nach wie vor nur eine Aufforderung. Mit Blick auf Frankreich, Italien oder Österreich scheint es allerdings nur noch eine Frage der Zeit, bis daraus eine Anordnung wird. Wie aber sollte der Staat dann kontrollieren, ob sich die Bürger daran halten? Die Polizei allein würde das wohl nicht schaffen. Viele Länder diskutieren deshalb, welche technischen Möglichkeiten man nutzen könnte, um die Ausbreitung der Corona-Pandemie aufzuhalten – nicht nur im Zusammenhang mit Ausgangssperren.
Schon Anfang März hatte der Präsident des Robert-Koch-Instituts (RKI), Lothar Wieler, gesagt, er halte die Nutzung von Handydaten für „eine gute Möglichkeit, um Kontakte von Infizierten aufzuspüren“. Wieler selbst hatte aber auch zu bedenken gegeben, dass offen sei, wie eine Nutzung solcher Daten ethisch und rechtlich einzuordnen wäre. Am Mittwoch sorgte dann eine Meldung der Telekom für Schlagzeilen. Im Kampf gegen Corona habe das Unternehmen dem RKI Daten seiner Kunden kostenlos zur Verfügung gestellt, teilte eine Sprecherin mit. Derart umfangreiche Informationen habe man zuvor noch nie geteilt.
Das Tracking einzelner Personen ist nicht möglich
Es handelt sich um anonyme Standortdaten, anhand derer Bewegungsströme nachvollzogen werden können. Um die Anonymisierung zu gewährleisten, werden etwa bei der Erhebung mindestens 30 Datensätze zusammengefasst. Eine nachträgliche Personalisierung ist nicht möglich, ein sogenanntes Tracking Einzelner deshalb auch nicht. Die Telekom erhebt die Daten ohnehin- üblicherweise werden sie verkauft. Diese Praxis wurde seinerzeit vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz begleitet, wie ein Sprecher dieser Zeitung sagte. Das Verfahren sei „komplett“ datenschutzkonform.
