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In Zeiten der Corona-Krise: Damoklesschwert über den Gerichten

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Gerichtsgebäude in Frankfurt: Verfahren im Zivilbereich, aber auch Strafverfahren fallen teilweise aus oder werden verschoben.

Was die Corona-Pandemie für den Alltag an den Gerichten bedeutet und wie sich die Lage immer weiter verschärft, war in dieser Woche an vielen Stellen zu beobachten. Etwa in Frankfurt: Während sich am Montag zur Urteilsverkündung im Niddapark-Mordprozess Zuhörer und Pressevertreter fast wie immer im Gerichtssaal drängten, sah es am Dienstag schon ganz anders aus. Im Verfahren um eine Schießerei bat der Vorsitzende Richter „wegen des Damoklesschwerts Corona“ nicht nur die Journalisten, sich auseinander zu setzen, sondern dirigierte auch die Zuschauer so lange hin und her, bis alle mit ausreichend Abstand saßen. Selbst ein Angeklagter und seine Verteidiger saßen weit voneinander entfernt, und draußen an der Sicherheitskontrolle waren die Handschuhe tragenden Frauen erleichtert, dass kaum mehr Besucher ins Gericht kommen. Doch trotz aller Vorsicht war ein weiterer Verteidiger ganz und gar nicht zufrieden: „Ich halte es für gefährlich, was wir hier machen“, sagte er in Richtung des Vorsitzenden.

Auch am Landgericht Darmstadt verliefen Strafverfahren in den vergangenen Tagen nicht immer konfliktfrei, wie das Verfahren um eine Schießerei in Rüsselsheim zeigte. Dort kam ein Verteidiger, der erst am Freitag aus dem Skiurlaub in einem Risikogebiet zurückgekehrt war, ungerührt zur Verhandlung. Der Vorsitzende hob den Termin daraufhin auf, weitergehen soll es nun Ende März.

Wichtige Vorsichtsmaßnahmen

Ein anderer Vorsitzender, der mit demselben Anwalt in einem weiteren Verfahren zu tun hatte, verhandelte dagegen offenbar ganz normal. Der Gerichtspräsident hat den Richtern derweil in einem internen Schreiben „empfohlen, sich im Rahmen der richterlichen Selbstverwaltung mit Fragen der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs auseinanderzusetzen und gegebenenfalls Regelungen zu treffen“. Weiter heißt es: „Aufgrund richterlicher Unabhängigkeit obliegt es Ihnen, Entscheidungen zu treffen.“ Der Präsident legt den Vorsitzenden aber nahe, Prozesse aufzuheben, die nicht dringlich sind und vor dem 19. April beginnen sollten. Das ist schon vielfach geschehen, wie aus dem Gericht zu hören war. Auch die Zahl der Justizwachtmeister wurde reduziert: Statt rund 20 waren am Mittwoch nur noch fünf im Gericht. Gründe seien Krankschreibungen und die Zugehörigkeit zu Risikogruppen, hieß es.

In Darmstadt gilt zudem, dass Akten für Referendare an Stellen hinterlegt werden sollen, an denen sie ohne Kontakt zu Richtern abgeholt werden können. Referendare müssen zu Hause arbeiten. Es gilt eine Regel für alle Bürger: Wer dringende persönliche Erledigungen hat, darf das bis zum 17. April nur zwischen 8.30 und 10.30 Uhr tun. Ausnahmen gelten für Personen, die telefonisch einen Termin vereinbart haben, einstweiligen Rechtsschutz begehren oder als Zeugen geladen sind.

Solche Vorsichtsmaßnahmen gelten inzwischen an allen Gerichten in der Region. Das Oberlandesgericht hat am Mittwoch ein Zutrittsverbot für Personen aus Risikogebieten, Kontaktpersonen und Personen mit Krankheitssymptomen erlassen. Von Landgericht und Amtsgericht in Frankfurt war zu hören, dass die Zahl der Besucher zuletzt von allein so stark zurückgegangen ist, dass die Gebäude ziemlich leer sind. Ansonsten halte man sich an die Direktiven aus dem Justizministerium zu Risikogebieten, dem Schutz von Risikogruppen und an Hygieneregeln.

Verlegt oder abgesagt

Einzelne Verfahren sind überall schon verlegt oder abgesagt worden, vor allem im Zivilbereich, aber auch Strafverfahren. „Alles, was nicht zwingend verhandelt werden muss, ist aufgehoben worden“, sagt eine Sprecherin des Amtsgerichts. „Aber was verhandelt werden muss, das wird verhandelt.“ Die Haftrichter-Abteilung ist voll besetzt, genau wie die der Betreuungsrichter, die etwa über Fixierungen in Psychiatrien oder Vormundschaften entscheiden. Problematisch ist, dass sich eine Reihe von Mitarbeitern der Geschäftsstellen krankgemeldet haben. Sie müssen von Kollegen anderer Stellen vertreten werden. Für den Fall, dass Ausfälle von Richtern, Wachtmeistern oder anderen Bediensteten das System an den Rand des Kollaps bringen, hat das Amtsgericht einen Notfallplan erarbeitet.

Am Landgericht Frankfurt hofft man derzeit, dass manches komplizierte Verfahren, das schon länger läuft, zur Not mit entsprechenden Unterbrechungen fertig verhandelt werden kann. Ob die in der Strafprozessordnung erlaubten vier Wochen dafür ausreichen, weiß aber keiner. Zwei Strafkammern haben sogar Termine für zwei anstehende Prozesse aufgehoben, bei denen die Angeklagten in U-Haft sitzen. Sie seien im Einvernehmen aller Beteiligten zunächst auf nach Ostern verschoben worden, sagt ein Sprecher. Ansonsten gilt auch hier: Es geht mit großer Vorsicht erst einmal so gut wie möglich weiter. Vorsitzende der Strafkammern versuchten jetzt, möglichst große Prozesssäle zu bekommen, damit Verfahrensbeteiligte und Zuhörer Sicherheitsabstände einhalten könnten.