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Nach Antisemitismus-Vorwürfen: AfD-Schiedsgericht wirft Gedeon aus der Partei

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Ausgeschlossen aus der AfD: Der baden-württembergische Landtagsabgeordnete Wolfgang Gedeon

Kurz vor dem Beginn der Beratungen des AfD-Bundesvorstands über den radikalen „Flügel“ hat der Parteivorsitzende Jörg Meuthen mitgeteilt, dass der baden-württembergische Landtagsabgeordnete Wolfgang Gedeon die AfD verlassen muss. Dies habe das Bundesschiedsgericht der Partei entschieden, äußerte Meuthen am Freitag in Berlin. Gedeon war wegen Antisemitismus-Vorwürfen in die Kritik geraten.

Dass Gedeon nun wegen parteischädigenden Verhaltens aus der AfD ausgeschlossen werde, sei ein „so überfälliges wie richtiges und wichtiges Zeichen“, sagte Meuthen. Es bedeute: „Es gibt keinen Platz für Antisemiten in der AfD.“ Gedeon habe der Partei mit seinen „israelfeindlichen und antisemitischen Positionen über Jahre schweren Schaden zugefügt“, betonte Meuthen.

Gedeon sitzt als fraktionsloser Abgeordneter im baden-württembergischen Landtag. Er hatte die AfD-Landtagsfraktion 2016 verlassen müssen, weil einige seiner Schriften als antisemitisch bewertet worden waren. Auf dem AfD-Bundesparteitag in Braunschweig hatte der 72 Jahre alte Politiker erfolglos für den Parteivorsitz kandidiert.

Das Parteiausschlussverfahren gegen Gedeon hatte der Bundesvorstand der Partei angestoßen. Der Abgeordnete könnte gegen den Rauswurf jetzt nur noch vor einem staatlichen Gericht klagen.