
Mehr als einhundert Jahre nach dem Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung ist es beim besten Willen niemandem mehr zu vermitteln, dass jeder Bürger auf dem Weg der sogenannten altrechtlichen Staatsleistungen die katholische und die evangelische Kirche finanziert. Einerseits ist es vollkommen unstrittig, dass den Kirchen ein Ausgleich zumindest für jene der Vermögensverluste zusteht, die sie im Zuge des Reichsdeputationshauptschlusses im frühen 19. Jahrhundert erlitten haben. Andererseits haben schon die Verfassungen von 1919 und die von 1949 dem (Bundes-)Gesetzgeber aufgegeben, Grundsätze für die von den Ländern zu leistende Ablösung der Staatsleistungen aufzustellen.
Diesen Verfassungsauftrag haben alle, wohlgemerkt alle Bundestagsmehrheiten bislang souverän ignoriert. Und auch jetzt ist nicht zu erwarten, dass das Herz von CDU, CSU und SPD höherschlägt, sobald ihnen aus der Opposition das Wort Staatsleistungen entgegenschlägt – zumal auf die (noch) mehrheitlich von ihnen geführten Landesregierungen Aufgaben zukämen, mit denen man sich nach gängigem Kalkül keine politischen Lorbeeren verdienen kann.
Doch die Opposition im Bundestag erfüllt mit ihrem Vorstoß „nur“ das Grundgesetz mit Leben – und wird wohl nach der nächsten Bundestagswahl zum Teil die Seiten wechseln. Spätestens dann wird sich auch die große Koalition der Verweigerer bewegen müssen.
