
Nach dem Urteil gegen den Bürgermeister der nordhessischen Stadt Neukirchen, Klemens Olbrich (CDU), wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen fürchten einige Kommunen im Land, dass der Schuldspruch auch Konsequenzen für sie haben wird. Olbrich war am Donnerstag vom Amtsgericht Schwalmstadt mit dem Vorbehalt einer Geldstrafe und einer Bewährungszeit von zwei Jahren verwarnt worden. Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass er einen Dorfteich im Ortsteil Seigertshausen, in dem 2016 drei Kinder ertrunken waren, als potentielle Gefahrenquelle hätte erkennen und sichern müssen. Wie der Geschäftsführer des Hessischen Städte- und Gemeindebundes, Karl-Christian Schelzke, auf Anfrage sagte, hätten ihn daraufhin am Freitag Nachrichten von verunsicherten Behördenleitern erreicht.
Grundsätzlich, sagt Schelzke, habe er ihnen nicht dazu geraten, die Sicherheitsvorkehrungen an Teichen und Seen zu erhöhen. Denn „die Kommunen gehen ohnehin sehr verantwortungsbewusst mit ihren Pflichten um“. Eine klare Antwort könne er den Bürgermeistern jedoch noch nicht geben. Zunächst könne man sich vor Konsequenzen durch die Beauftragung von Sachverständigen aus dem Versicherungswesen schützen. Diese könnten feststellen, wo es an Gewässern Gefahrenstellen gebe und welche Maßnahmen ergriffen werden sollten.
„Ganz neue Qualität der Verkehrssicherungspflicht“
Schelzke war in den neunziger Jahren Bürgermeister in Mühlheim am Main. Der ehemalige Oberstaatsanwalt trat im Prozess gegen Olbrich als dessen Verteidiger auf. Das Urteil kritisiert er. Sein Eindruck sei, sagte er der F.A.Z., dass das Gericht schnell zu einem Urteil habe kommen wollen und die Argumente der Verteidigung nicht ausreichend gewürdigt habe. Eines davon war, dass im Dorf in den Jahren zuvor niemand den Teich als Gefahr angesehen habe. Ein gewisses Lebensrisiko könne man eben nicht ausschließen.
Auch der in erster Instanz verurteilte Olbrich sagte, er sei schockiert von dem Urteil. Er habe seit Bekanntwerden der Anklage gegen ihn viele unterstützende Nachrichten aus der Bevölkerung erhalten und sich „von der Öffentlichkeit getragen“ gefühlt. „Das gibt einem Auftrieb. An des Volkes Meinung konnte ich mich festhalten.“ Noch im Gericht sprach er am Donnerstag von möglicherweise „dramatischen Folgen“ für andere Bürgermeister und einer „ganz neuen Qualität der Verkehrssicherungspflicht“, weshalb er „auch im Namen meiner Kollegen“ in Berufung gehen werde.
