Inland

AfD-Klage gegen Seehofer: Politischer Kampf

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Horst Seehofer

Die AfD wäre nicht die AfD, wenn sie nicht überdrehen würde: Ja, die Bundeskanzlerin hat Thüringen nichts zu sagen. Und sie hat nicht nur ihrer Partei einen – für sie untypischen – Bärendienst erwiesen, als sie von Afrika aus forderte, die Wahl des Ministerpräsidenten eines Bundeslandes rückgängig zu machen. Das geht eigentlich nicht. Aber eine strafbare Nötigung, wie die AfD behauptet, ist es nicht.

Die Partei und manche andere saßen schon in der Flüchtlingskrise dem Irrglauben auf, eine falsche, womöglich gar rechtswidrige Politik sei automatisch eine Straftat. Hier mischte sich Unverstand mit Abneigung gegen die Kanzlerin.

Richtig bleibt aber, und darum geht es nun vor dem Bundesverfassungsgericht, dass Regierungsmitglieder nicht mit den Ressourcen ihres Amtes in den politischen Kampf der Parteien eingreifen dürfen. Das ist natürlich eine Gratwanderung, denn Minister sind Spitzenpolitiker, und die sind im Grunde stets im Dienst und immer im Wahlkampf. Aber übermenschlich schwer ist die Trennung auch nicht: Kein Amtsträger wird (hoffentlich) auf die Idee kommen, seine Beamten zum Kleben von Wahlplakaten für seine Partei einzuspannen.