Mit den Bestrebungen des Bundesjustizministeriums für explizite Kinderrechte besteht die Gefahr der Bevormundung der Eltern.
Das Bundesjustizministerium will Kinderrechte sichtbar in den Mittelpunkt staatlichen Handelns rücken. Doch eine Änderung des Grundgesetzes darf nicht zur Bevormundung der Eltern führen.