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Angebliche Brexit-Lügen: Boris Johnson bleibt Gerichtsverfahren erspart

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Boris Johnson

Der frühere Außenminister muss sich doch nicht wegen irreführender Angaben im Streit über den Brexit verantworten. Das Londoner High Court schmetterte die Klage ab.

Der Favorit im Rennen um die Nachfolge der scheidenden britischen Premierministerin Theresa May, Boris Johnson, muss nun noch nicht wegen angeblich irreführender Angaben im Brexit-Streit vor Gericht. Das entschied das Londoner High Court in zweiter Instanz am Freitag in London.

Der private Kläger, Marcus Ball, hatte dem früheren Außenminister Johnson vorgeworfen, die Öffentlichkeit mit Lügen beim Referendum 2016 in die Irre geführt zu haben. Eine Richterin hatte die Privatklage gegen Johnson Ende Mai in erster Instanz zugelassen. Nun wurde sie von den High-Court-Richtern abgeschmettert.

„Missbrauch öffentlicher Statistiken“

Bei den Vorwürfen geht es um die Summe, die London wöchentlich an die Europäische Union zahlt. Johnson hatte behauptet, dass das Vereinigte Königreich wöchentlich 350 Millionen Pfund (knapp 400 Millionen Euro) zahlen müsse. Dieses Geld könne besser in den staatlichen Gesundheitsdienst NHS investiert werden. Der NHS gilt als marode und ist besonders im Winter überlastet. Was Johnson verschwieg: Großbritannien erhält einen erheblichen Teil seiner Beiträge zurück.

Für seine Angaben hatte Johnson heftige Kritik einstecken müssen. So rügte der Chef der Überwachungsbehörde für öffentliche Statistiken den exzentrischen Politiker im September 2017 in einem Brief: „Das ist ein klarer Missbrauch öffentlicher Statistiken.“

Johnson war im vergangenen Jahr aus Protest gegen Mays Brexit-Kurs als Außenminister zurückgetreten. Jetzt will er an ihrer Statt Premierminister werden. May hatte angekündigt, am Freitag ihr Amt als Parteichefin der Konservativen abzugeben. Bis Ende Juli soll ein Nachfolger bestimmt werden. Dann will May auch die Regierungsgeschäfte abgeben. Neben Johnson hat sich ein knappes Dutzend Politiker für die Nachfolge beworben.

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