
Im Streit um das umstrittene EZB-Kaufprogramm deutet sich an, dass Luxemburg der Zentralbank grünes Licht geben wird. Die EZB-Kritiker reagieren wütend.
Vertreter der Kläger gegen das billionenschwere EZB-Anleihekaufprogramm haben am Donnerstag enttäuscht auf das Gutachten des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) reagiert. „Es bleibt zu hoffen, dass der EuGH nicht durchweg den apologetischen Grundzug des Schlussantrags übernimmt“, sagte Christoph Degenhart, Staatsrechtler an der Universität Leipzig, gegenüber der F.A.Z. Degenhart hält das EZB-Kaufprogramm für Staatsfinanzierung. Es „begünstigt zwangsläufig hochverschuldete Staaten und verbessert deren Finanzierungsbedingungen“.
Die EZB hat mittlerweile für 2,6 Billionen Euro Wertpapiere, davon für 2 Billionen Euro Staatsanleihen, gekauft. Die EZB betont, dass sie die Papiere nicht direkt von den Staaten kauft, sondern am Sekundärmarkt erwirbt. Das sieht auch Generalanwalt Melchior Wathelet als entscheidend an. Es gebe keine Gewissheit, dass die EZB bestimmte Papiere aufkauft.
Peter Gauweiler und sein Rechtsvertreter, der Freiburger Juraprofessor Dietrich Murswiek, kritisierten das Gutachten: „Das Votum des Generalanwalts bereitet eine Entscheidung des EuGH vor, die wieder einmal die Arroganz der Macht der EU-Organe zum Ausdruck bringt.“ Dass die Staatsanleihekäufe der EZB in Billionenhöhe der Finanzierung der Eurostaaten dienten, lasse sich ökonomisch überhaupt nicht bestreiten. Die EZB sei zum größten Gläubiger der Staaten geworden.
Der Marburger Juraprofessor Hans-Detlef Horn sagte, das Gutachten von Wathelet sei „oberflächlich und undifferenziert“. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2017 geurteilt, es gebe „gewichtige Gründe“ für die Ansicht, dass die EZB-Staatsanleihekäufe eine verbotene Staatsfinanzierung seien. Für eine weitere europarechtliche Prüfung hatte Karlsruhe dann die Verfassungsbeschwerden an den EuGH weitergeleitet.
Dessen Generalanwalt Wathelet sieht in dem EZB-Kaufprogramm von Staatsanleihen keine monetäre Finanzierung einzelner Staaten. Das Programm habe nicht die gleiche Wirkung wie der unmittelbare Erwerb von Staatsanleihen. Es nehme den Mitgliedstaaten auch nicht den Anreiz für eine gesunde Haushaltspolitik. Das Kaufprogramm bezwecke einen repräsentativen Ankauf von Anleihen, konzentriere sich also nicht auf die Hilfe für wirtschaftlich schwächelnde EU-Staaten.
Unter den Klägern: Bernd Lucke, Joachim Starbatty, Peter Gauweiler
Geklagt hatten in Karlsruhe mehrere Ökonomen und Europaabgeordnete, darunter der einstige AfD-Gründer Bernd Lucke und Joachim Starbatty, der CSU-Politiker und Anwalt Peter Gauweiler sowie der Berliner Finanzprofessor Markus Kerber. In der mündlichen Verhandlung in Luxemburg hatte sich der Rechtsvertreter der Bundesregierung weitgehend auf die Seite der EZB gestellt.
In den meisten Fällen orientiert sich der EuGH an den Schlussanträgen des Generalanwalts. Die Entscheidung der Luxemburger Richter steht vermutlich noch in diesem Jahr an. Dann geht das Verfahren wieder an das Bundesverfassungsgericht zurück, das wohl 2019 sein Urteil sprechen wird.
Die EZB hat entschieden, zum Jahresende die Nettokäufe auslaufen zu lassen. Allerdings wird sie für auslaufende Papiere aus ihrem Billionenportfolio Ersatzkäufe tätigen. EZB-Chef Mario Draghi hatte daher betont, dass das Programm nicht ende.
