Politik

Kommentar: Darf der Staat die AfD beobachten?

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Alice Weidel, Fraktionsvorsitzende der AfD, und Alexander Gauland, Fraktionsvorsitzender der AfD, bei einer SItzung des Bundestages: Könnten sie demnächst beobachtet werden?

Die AfD mithilfe des Verfassungsschutzes beobachten? Gar nicht mal so leicht, denn: Abgeordnete sind besonders geschützt. Möglich ist es aber unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem.

Darf die AfD beobachtet werden? Als Partei wirkt sie, so stellt das Grundgesetz fest, „bei der politischen Willensbildung des Volkes mit“. Parteien können aber auch verboten werden, wenn sie „darauf ausgehen“, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen. Im Fall der NPD ist das zweite Verbotsverfahren gescheitert, weil die Partei vom Bundesverfassungsgericht als zu unbedeutend eingeschätzt wurde. Vor einem Verbot steht die Beobachtung durch den Verfassungsschutz – ein Frühwarnsystem, das einen Marsch durch die Institutionen verhindern soll.

Eine solche Beobachtung durch die Exekutive, die faktisch also von den regierenden Parteien abhängig ist, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, gerade bei Abgeordneten. Der Verfassungsschutz hat laut Gesetz die Aufgabe, Informationen über verfassungsfeindliche Bestrebungen zu sammeln und auszuwerten. Das sind Bestrebungen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten. Sammeln und Auswerten darf die Behörde aber nur, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen.