
Die amerikanische Regierung hat ein neues Regelwerk für den Verkauf bewaffneter, unbemannter Flugobjekte erlasssen. Damit verfolgt sie vorrangig zwei Ziele.
Künftig werden es amerikanische Hersteller von militärischen Drohnen einfacher haben, ihre Produkte weltweit zu verkaufen. Mit der neuen „U.S Policy on the Export of Unmanned Aerial Systems“ erlaubt Washington erstmals, dass die Unternehmen ihre Kampfdrohnen direkt vermarkten dürfen. Bis jetzt war dies nur über die Regierung als Zwischenhändler möglich. Das bedeutete mehr Bürokratie und damit längere Genehmigungsprozesse. Eine weitere Export-Erleichterung: Unbemannte Flugsysteme mit Lasern um Ziele zu erfassen aber ohne Bewaffnung, fallen nicht mehr in die Kategorie der Kampfdrohnen mit ihren strengeren Ausfuhrkriterien.
Die Neuregelung ist eine Abkehr von der bisherigen Export-Strategie für Militär-Drohnen, die den Verkauf von Drohnen-Technik extrem restriktiv behandelte. Das Kalkül der Vereinigten Staaten war es, so möglichst lange exklusiv über dieses Waffensystem nebst Technologie verfügen zu können. Die Amerikaner lieferten ihre berüchtigte Kampfdrohne „Reaper“ nur an Großbritannien, Italien und Frankreich. Bis jetzt verfügen jedoch nur die Briten über „Reaper“ mit Gefechtsköpfen- Italien musste sich jahrelang um die Erlaubnis von amerikanischer Seite bemühen, seine Aufklärungsvariante zu bewaffnen. Diese Zurückhaltung nutzten andere Länder, vor allem Israel und China, um ihre Kampf- und Aufklärungsdrohnen weltweit zu verkaufen. Beide Länder dominieren inzwischen den globalen Markt für Militär-drohnen, obwohl amerikanische Systeme weiterhin als technologisch führend gelten. So fliegen unter anderem die amerikanischen Verbündeten Saudi-Arabien, der Irak, Ägypten und Nigeria chinesische Reaper-Derivate wie die Wing-Loong und Cai-Hong.
Typisch Trump? Nicht unbedingt
Die Vereinigten Staaten wollen mit dem neuen Export-Regelwerk die Selbstisolation im Geschäft mit Militär-Drohnen nun beenden, damit ihre Militärunternehmen an dem rasant wachsenden Markt endlich mitverdienen können. „Strategische Konkurrenten wie China vermarkten aggressiv ihre Produkte und erzielen Verkaufserfolge in einem Markt von der Größe von jährlich mehr als 50 Milliarden US-Dollar in der nächsten Dekade“, so Peter Navarro, Assistent des amerikanischen Präsidenten für Handelspolitik, bei der Vorstellung der neuen Export-Regeln.
Typisch Trump? Nicht unbedingt. „Diese neue Exportrichtlinie ist keiner der berüchtigten Schnellschüsse, sondern wurde über lange Zeit in der Administration abgestimmt“, sagt Ulrike Franke, Drohnen-Fachfrau am „European Council on Foreign Relations“ in London gegenüber FAZ.NET. Die Diskussion dazu habe bereits in der Obama-Ära begonnen, befeuert durch ein intensives Lobbying der unzufriedenen amerikanischen Drohnenhersteller. Die Erleichterungen für den entsprechen dennoch klar Trumps „America first“ Strategie, mit der Arbeitsplätze in der amerikanischen Industrie gesichert werden sollen. Mit seinem Druck auf die europäischen Nato-Verbündeten, ihre Verteidigungsausgaben zu erhöhen, will Trump diese auch dazu bewegen, mehr Waffen „Made in USA“ zu kaufen. Generell zielt die amerikanische Regierung darauf ab, mit bilateralen Rüstungsallianzen ihren geopolitischen Einfluss zu stärken. Kampfdrohnen sind dafür bestens geeignet.
Neben dem ökonomischen Kalkül, verfolgen die Vereinigten Staaten in den Augen von Ulrike Franke noch ein weiteres Ziel mit den neuen Export-Richtlinien. „Die Vereinigten Staaten wollen ihren Einfluss über den Einsatz von Kampdrohnen stärken.“ Obama habe dazu noch einen diplomatischen Ansatz gewählt, mit seinem Vorschlag eines internationalen Normen-Katalogs für Kampfdrohneneinsätze. „Trump geht nun einen realpolitischen Weg.“ Denn Staaten, die amerikanische Drohnen-Hightech wollen, müssen weiterhin erhebliche Auflagen hinnehmen. In den Endverbleibserklärungen stimmen die Käufer zu, die Kampfdrohnen nur im mit der amerikanischen Seite abgesprochenen Umfang einzusetzen. Auch das Einrüsten fremder Technik wäre genehmigungspflichtig.
Von den Exporterleichterungen dürfte zunächst der Verkauf taktischer Kampfdrohnen profitieren – Modelle wie die „Shadow V2“ von Textron mit geringerer Reichweite und Waffentraglast als die von strategischen Drohnen, wie General Atomics „Reaper“. Deren Export bleibt weiterhin mit Hürden verbunden, denn sie sind Teil des Raketentechnologie-Kontrollregimes. Eines von den Vereinigen Staaten 1987 initiierten Rüstungskontrollvertrages, dem inzwischen 35 Staaten angehören. Dieser erfasst große Drohnen wie die „Reaper“ unter Kategorie I, für die besonders restriktive Exportregeln gelten, beispielsweise der Grundsatz „Presumption of denial“ – zu deutsch „Annahme der Verweigerung“. Für deren Lockerung will die amerikanische Regierung nun bei den Vertragspartnern werben, um ihrer neuen Exportlinie für Kampfdrohnen mehr Geltung zu verschaffen.
