
Was weiß die Post? Offenbar verfügt der Konzern über umfangreiche, auf einzelne Wohnhäuser zugeschnittene Daten, die Parteien im Wahlkampf helfen können.
Nach dem Datenskandal von Facebook und dem britischen IT-Unternehmen Cambridge Analytica gibt es nun ähnlich gelagerte Vorwürfe gegen die Deutsche Post. Wie die „Bild am Sonntag“ berichtet, verkauft der ehemalige Staatskonzern über seine Tochtergesellschaft Deutsche Post Direkt GmbH seit dem Jahr 2005 Daten an Parteien zu Wahlkampfzwecken. Im Bundestagswahlkampf 2017 hätten CDU und FDP jeweils einen fünfstelligen Betrag für straßengenaue Analysen gezahlt.
Beide Parteien bestätigten auf Anfrage der Zeitung entsprechende Verträge, die Post wollte sich nicht dazu äußern. Dem Bericht zufolge, der sich auf vertrauliche Papiere beruft, werden in den Geschäften zwar persönliche Daten anonymisiert. Durch die Vielzahl von Einzelinformationen und deren Kombinationen seien aber Aussagen zur „Parteiaffinität“ für einzelne Gebäude mit mindestens sechs Haushalten möglich.
„Wählerwillen manipulieren“
Die Post wirbt demnach in einer internen Broschüre: „Für jedes Gebäude im Wahlkreis wird für jede Partei ein Chancenwert ermittelt.“ Dabei handele es sich um eine Zahl zwischen eins und hundert. Insgesamt stünden für etwa 20 Millionen Häuser mit ungefähr 34 Millionen Haushalten in Deutschland „mehr als eine Milliarde Einzelinformationen“ zur Verfügung.
Darunter befinden sich demnach Angaben zu Kaufkraft, Bankverhalten, Geschlecht, Alter, Bildung, Wohnsituation, Familienstruktur, Wohnumfeld und Personenwagen-Besitz. Nach eigenen Angaben kauft die Post außerdem statistische Daten von Behörden wie dem Kraftfahrt-Bundesamt und Katasteramt, heißt es in dem Bericht weiter.
Die Linken-Politikerin Anke Domscheit-Berg sagte, dieser Zustand sei untragbar. Eine Weitergabe dieser privaten Daten müsse ohne ausdrückliche Zustimmung verboten sein.
Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar sagte, der Einsatz von „Microtargeting im Offline- oder Online-Sektor zum Zweck der Wahlwerbung“ müsse nach dem Skandal um Facebook und Cambridge Analytica neu bewertet werden. Wenn das Grundgesetz den Parteien die Aufgabe der Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes übertrage, sei damit sicher nicht gemeint, mit intransparenten Verfahren „den Wählerwillen zu manipulieren“. Ein Post-Sprecher sagte, das Unternehmen übermittele an die Parteien keine personenbezogenen Adressen und halte sich selbstverständlich an geltendes Recht.
