Finanzen

Sechseinhalb Jahre Haft für letzten S&K-Angeklagten

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Im Saal des Frankfurter Landgerichts wurde heute das letzte Urteil im Fall „S&K“ gesprochen.

Die Richter des Frankfurter Landgerichts haben den letzten Angeklagten in der Causa „S&K“ zu sechseinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Wegen des „werthaltigen Geständnisses“ blieb das Strafmaß damit am unteren Ende.

Wegen Untreue, Betruges und Beihilfe zur Untreue ist der letzte Angeklagte aus dem „S&K“-Komplex am Mittwoch in Frankfurt zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Nach dem Urteil des Landgerichts war der 38-Jährige für Vermögensschäden in Höhe von rund 35 Millionen Euro mitverantwortlich. In einem Fall war dabei ein privater Geldanleger in Höhe von einer Million geschädigt worden. „Sie hätten wissen müssen, auf was Sie sich bei S&K einlassen“, sagte Vorsitzender Richter Alexander El Duwaik.

Obwohl der seit Februar 2013 bestehende Haftbefehl gegen den Fondsmanager zu Beginn der Verhandlung aufgehoben wurde, kam der Angeklagte nicht auf freien Fuß. Gegen ihn besteht im Zusammenhang mit einem Betrugsverfahren in München noch ein weiterer Haftbefehl. Im Rahmen einer Prozessabsprache hatte sich das Landgericht auf eine Strafe zwischen sechseinhalb und siebeneinhalb Jahren festgelegt. Wegen des „werthaltigen Geständnisses“ des Angeklagten und dessen langer Zeit in Untersuchungshaft sei man am unteren Ende geblieben.

Vier andere Angeklagte der Immobiliengesellschaft S&K, darunter die beiden Firmengründer, waren bereits Ende März zu Haftstrafen von bis zu achteinhalb Jahren verurteilt worden. Dabei ging es um Untreuehandlungen mit einem Volumen von rund 90 Millionen Euro.