Inland

„Sicherheit ist soziales Bürgerrecht“

• Bookmarks: 4


Sicherheit: Grundvoraussetzung für eine freiheitliche und soziale Gesellschaft.

Die gefährlichste Falle in der Debatte über innere Sicherheit sind Vorschläge, die berechtigte Erwartungen der Bürger enttäuschen. Auch Thomas de Maizière gerät mit seinem Konzept in die Nähe dieser Falle. Hier kommt ein grundlegend anderes Konzept. Ein Gastbeitrag.

I. Sicherheit ist Voraussetzung für eine freiheitliche und soziale Gesellschaft.

Nicht erst die islamistisch motivierten Attentate der vergangenen Jahre haben das Bedürfnis nach mehr Sicherheit steigen lassen. Einbrüche in Mietwohnungen bei Tag und abstoßende Fälle von Gewalt im Alltag wie, in letzter Zeit, der hinterhältige Tritt in den Rücken einer Frau auf einer U-Bahn-Treppe oder der mörderische Versuch, einen Obdachlosen zu verbrennen, haben in der breiten Bevölkerung das Gefühl wachsen lassen, in ihrem ganz normalen Lebensumfeld nicht mehr sicher zu sein. Die Verunsicherung und auch die Verbitterung reichen aber weiter.

Denn der öffentliche Raum – Plätze, Parks, Spielplätze, Schwimmbäder – und die öffentliche Infrastruktur sind in zu vielen Stadtteilen und ländlichen Gegenden verwahrlost, und zwar sowohl baulich wie auch was die Regeln des Miteinanders angeht. Wer aber das, was für ihn zu Hause oder Heimat ist, als „sozialen Brennpunkt“, „rechtsfreien Raum“ oder „abgehängte Region“ klassifiziert sieht, der kommt leicht auf den Gedanken, dass Sicherheit wieder zur Klassenfrage geworden ist.

In der politischen Diskussion bleibt die Sicherheitsfrage weitgehend ein Thema für die Experten der Innenpolitik, die zudem häufig mit Statistiken auf den Unterschied zwischen objektiver Sicherheitslage und subjektivem Sicherheitsgefühl hinweisen. Sprich: die Kriminalstatistik ergibt keine Grundlage für das steigende Gefühl persönlicher Unsicherheit. Aktuell erleben wir bei der Diskussion beispielsweise über die Ausweitung der Videoüberwachung in öffentlichen Räumen das Gleiche: Politologen und Datenschützer verweisen darauf, dass Videoüberwachungen keine „generalpräventive“ – also vorbeugende – Wirkung zur Verhinderung von Straftaten hätten. Dies könne man statistisch belegen. Mal abgesehen davon, dass die Ausweitung der Videoüberwachung mindestens die Strafverfolgung deutlich erleichtern und damit für die zukünftigen Straftaten der Täter eine „spezialpräventive Wirkung“ hat, weil sie im Zweifel im Gefängnis sitzen, statt am Alex in Berlin Messerstechereien anzuzetteln, dürfte diese statistische Argumentation die verunsicherten Teile der Bevölkerung nicht überzeugen. Im Zweifel denken sie, dass auch die Gegner der Videoüberwachung letztlich nur zu „denen da oben“ gehören, die klug daherschwätzen, aber keine Ahnung davon haben, wie sich Frauen auf öffentlichen Plätzen in Großstädten oder Rentner in der U-Bahn fühlen, weil sie in der Regel in anderen Stadtteilen wohnen oder nicht auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind.

Das schon lange wachsende Gefühl zunehmender Ungleichheit und Unsicherheit hat sich schließlich mit den Terroranschlägen der Jahre 2015 und 2016 zum Vorwurf gesteigert, der Staat habe die Kontrolle verloren. Der Kontrollverlust über das eigene Leben, den viele Bürger der Mittelschichten individuell ohnehin schon am gefährdeten Arbeitsplatz oder in der überforderten öffentlichen Schule ihrer Kinder empfinden, wird nun auch noch im Staat gesehen.