Wirtschaft

Absturz 4U9525: Entschädigung für Absturzopfer könnte sehr unterschiedlich ausfallen

• Bookmarks: 14


Das internationale Recht sichert den Angehörigen zwar eine Art Grundentschädigung zu. Doch Juristen gehen davon aus, dass über die Höhe letztlich auch die Staatsbürgerschaft entscheidet.

Trotz ihres gemeinsamen Schicksals könnten die Angehörigen der Opfer des Germanwings-Absturzes vollkommen unterschiedliche Geldbeträge als Entschädigung erhalten. Ausschlaggebend ist nach Aussagen von Anwälten vor allem ihre Staatsbürgerschaft und damit die Regelungen, die in ihrem jeweiligen Heimatland gelten. So dürfen die Hinterbliebenen von Opfern aus den Vereinigten Staaten im Klagefall mit Millionen rechnen, weil die Trauer und der Schmerz der Verwandten im amerikanischen Recht ein starkes Gewicht haben.

Ganz anders in Deutschland: Hier richte sich die Höhe der Entschädigung neben anderen Faktoren nach den Einnahmen, die der Tote künftig noch hätte erzielen können, erläutert Luftfahrt-Anwalt Elmar Giemulla. Entschädigungen für die durch das Unglück erlittenen Schmerzen seien im deutschen Recht nicht vorgesehen.

Infografik / Nationalitäten der Opfer von Flug 4U 9525

“Die Unterschiede bestehen trotz der Tatsache, dass die Passagiere in den letzten Minuten des Unglücksflugs alle das Gleiche erlitten haben“, sagt James Healy-Pratt von der New Yorker Kanzlei Stewarts Law, der Angehörige von Opfern der Malaysian Airlines-Unglücke des vergangenen Jahres berät. An Bord des Germanwings-Jets, der Dienstag voriger Woche nach Ansicht der Ermittler vom Co-Piloten absichtlich in einen Berg gesteuert wurde, waren 144 Passagiere aus 18 Ländern. Die meisten Opfer kamen aus Deutschland und Spanien, drei Passagiere stammten aus den Vereinigten Staaten.

Angehörige von Amerikanern erhielten üblicherweise im internationalen Vergleich die höchste Summen, sagt der amerikanische Anwalt. Sie könnten mit jeweils etwa zwei Millionen Euro rechnen. In Großbritannien hingegen seien die Entschädigungen genau festgelegt. Für den Todesfall seien 13.000 Pfund vorgesehen, dazu kämen noch Beträge für die Beerdigung oder Unterhaltungszahlungen des Toten an Dritte. Die Eltern eines jungen Erwachsenen etwa dürften einen Betrag von 20.000 Pfund (27.000 Euro) erhalten. „Es kann sein, dass bei zwei Passagieren, die nebeneinander saßen, die Höhe der Ansprüche auf Entschädigung vollkommen unterschiedlich ist“, erläutert Jim Morris, Anwalt der Londoner Kanzlei Irwin Mitchell, die Familien unter anderem von britischen Opfern des Germanwings-Absturzes vertritt.

Mehr zum Thema

Voraussetzung ist, dass die Angehörigen klagen. Die Forderungen können in dem Land gestellt werden, in dem das Ticket gekauft worden war, dem Heimatland der Airline – also Deutschland -, beim einem Gericht im Zielland des Fluges oder im Herkunftsstaat des Passagiers. Das internationale Recht sichert den Angehörigen abgesehen von den Summen, die sie einklagen, eine Art Grundentschädigung von etwa 145.000 Euro zu. Die muss von der Fluglinie gezahlt werden und ist im sogenannten Abkommen von Montreal festgeschrieben. Die Germanwings-Muttergesellschaft Lufthansa wird sich nach Aussagen von Konzernchef Carsten Spohr an den globalen Rechtsrahmen halten. Bislang zahlt die Fluglinie den Angehörigen bis zu 50.000 Euro je Opfer als Soforthilfe. „Ich verspreche den Hinterbliebenen der Opfer, dass unsere Hilfe nicht mit dieser Woche endet, sondern dass wir so lange helfen, wie es nötig ist“, sagte Spohr bei einer Gedenkfeier in der Nähe des Absturzortes in den französischen Alpen.

Frankreich: Lufthansa-Chef dankt Helfern