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Steuerpolitik: Ein Herz für Investoren

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Die Auftragseingänge der deutschen Industrie gehen zurück. Nun drängt ausgerechnet ein prominenter SPD-Politiker auf bessere Abschreibungsbedingungen für Unternehmen. Die Union hingegen wehrt sich.

SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil brachte passenderweise genau an dem Tag bessere Abschreibungsbedingungen für die Unternehmen ins Spiel, an dem bekannt wurde, dass die Auftragseingänge der deutschen Industrie so stark zurückgegangen sind wie seit 2009 nicht mehr.

Der Koalitionspartner steht diesem Ansinnen jedoch ablehnend gegenüber. Das Bundesfinanzministerium stellte auf Nachfrage klar, dass man momentan nicht daran denke, die Regeln für Investitionen zu ändern. „Das Instrument der degressive Abschreibung passt nicht in die Zeit und überzeugt weder finanzpolitisch noch ökonomisch.“ Gleichwohl arbeite man mit dem Wirtschaftsministerium daran, wie man Investitionen stärken könne.

Nach Ansicht von Heil ist eine Korrektur der Abschreibungsmöglichkeiten wegen der Investitionsschwäche in Deutschland grundsätzlich überlegenswert. „Ich finde, dass wir die Debatte darüber mit offenem Visier führen sollten“, zitierte ihn die Nachrichtenagentur Reuters. Man könne die Abschreibungen auf Ausrüstungsinvestitionen generell verbessern oder diese Vergünstigungen etwa auf Investitionen in der Informationstechnik konzentrieren. Es könne aber auch eine Lage eintreten, in der die konjunkturelle Entwicklung das erfordere. Allerdings sehe er derzeit zwar eine schwächere Wachstumsentwicklung, aber noch keine Rezession heraufziehen.

„Priorität ist, die schwarze Null zu halten“

Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion Ralph Brinkhaus warnte gegenüber der Frankfurter Allgemeine Zeitung vor falschem Aktionismus: „Ein wesentlicher Grund für die Kompliziertheit des deutschen Steuerrechts ist, dass immer irgendjemand meint, über das Steuerrecht Wirtschaftsförderung betreiben zu müssen“, sagte er. „In der gegenwärtigen konjunkturellen Lage sehen wir keine Notwendigkeit für eine Veränderung der Abschreibungsmöglichkeiten.“

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Hierfür gebe es auch keine Spielräume im Bundeshaushalt. Wie sein Kollege Michael Fuchs hervorhob, hat der Haushaltsausgleich für die Union Vorrang. „Priorität ist, die schwarze Null zu halten“, sagte er der CDU-Politiker F.A.Z. „Die generelle Stärkung der Binnennachfrage, zum Beispiel über die Absenkung der kalten Progression, halte ich hier für zielführender und nachhaltiger“, meinte der Fraktionsvize.

Wenn Unternehmen teure Maschinen anschaffen oder Fabriken hochziehen, können sie den Aufwand nicht sofort vollständig beim Finanzamt geltend machen, sondern nur in Jahresschreiben, den sogenannten Abschreibungen. Diese sollen den Wertverzehr über den Zeitablauf spiegeln. Je nach Anlagegut gibt es dafür bestimmte Zeiträume, die anerkannt werden.

Degressive Abschreibung: Rauf oder runter?

Unabhängig davon hat die Politik immer wieder die steuerlichen Bedingungen verändert, mal um der schwächelnden Wirtschaft unter die Arme zu greifen, mal um die leere Kasse des Bundes aufzufüllen. Was der Fiskus erlaubt, muss daher nicht dem entsprechen, was betriebswirtschaftlich sinnvoll ist.

Änderungen an den Abschreibungsbedingungen führen regelmäßig zunächst zu Mehreinnahmen oder Steuerausfällen in Milliardenhöhe. Wenn eine Maschine in den Anfangsjahren schneller abgeschrieben wird, ist das jedoch nur anfangs für den Fiskus teurer, später sind dafür die Abschreibungen geringer und die Steuereinnahmen entsprechend höher. In diese Kategorie fällt die sogenannte degressive Abschreibung. Sie wurde reduziert, erhöht, abgeschafft und dann wieder befristet eingeführt.

Als im Jahr 2001 die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter von 30 auf 20 Prozent heraufgesetzt wurde, brachte dies dem Staat gut 6,6 Milliarden Euro im Jahr ein. Für 2006 und 2007 ging man wieder auf 30 Prozent, was den Fikus 2,4 Milliarden Euro im Jahr kostete. 2008 fiel die degressive Abschreibung weg, was den öffentlichen Haushalten fast 3,4 Milliarden Euro einbrachte. In der Finanzkrise wurde sie für zwei Jahre mit einem Satz von 25 Prozent wieder eingeführt, die Kosten für den Fiskus wurden mit 2,5 Milliarden Euro beziffert. Aktuell ist sie für neu angeschaffte Wirtschaftsgüter nicht zulässig.