
Kanada und die EU schließen das Freihandelsabkommen Ceta und machen einander dabei Zugeständnisse. Gegen den Investorenschutz regt sich jedoch Widerstand. Nicht nur in Europa.
Schon zum dritten Mal zelebrieren die Europäische Union und Kanada das EU-Kanada-Freihandelsabkommen Ceta. Im Oktober des vergangenen Jahres galt es die Grundsatzeinigung zu feiern, zehn Monate später im August die Fertigstellung des Vertragstextes und am Freitag – beim Gipfeltreffen beider Seiten in Ottawa – den Abschluss der Verhandlungen. Es wird nicht die letzte Feierstunde bleiben. Das rund 1500 Seiten starke Vertragswerk muss noch juristisch poliert, in 23 Sprachen übersetzt und von Kanada, den EU-Mitgliedstaaten und dem Europaparlament ratifiziert werden. In zwei Jahren, so heißt es, könnte der Freihandelsvertrag dann endlich in Kraft treten.
Ceta vertieft schon heute enge Wirtschaftsbeziehungen. Die EU ist für Kanada der zweitwichtigste Handelspartner nach den Vereinigten Staaten. In der EU-Rangliste der wichtigsten Handelspartner schafft es Kanada auf Rang 12. In einer Studie zum Auftakt der Verhandlungen vor sechs Jahren wurden die Einkommensgewinne aus einem Freihandelsvertrag für die EU mit 11,6 Milliarden Euro und für Kanada mit 8,2 Milliarden Euro im Jahr berechnet. Der Außenhandel könnte danach um 20 bis 24 Prozent steigen. Zölle fallen fast vollständig weg, in Regulierungsfragen wollen beide Seiten künftig eng zusammenarbeiten.
Die EU hebt vor allem die Zugeständnisse hervor, die Kanada bei Dienstleistungen und bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gemacht habe. Sie sieht die Gewinner von der Automobilindustrie, deren EU-Standards die Kanadier zu einem großen Teil künftig anerkennen, über Chemie und Maschinenbau bis zum Telekomsektor und den Versicherern. Kanada betont, dass es bevorzugten Zugang zum größten Wirtschaftsraum der Welt erhält, und sieht Vorteile für alle Branchen, vom Export von Metall und Mineralien über das verarbeitende Gewerbe bis hin zu Agrar- und Forstwirtschaft.
In Europa dürfte die Ratifizierung des Abkommens kein Selbstläufer werden. Vor allem in Deutschland wächst trotz der Vorteile für die heimische Wirtschaft der Widerstand. Die Bundesregierung macht ihre Zustimmung davon abhängig, dass das heftig kritisierte Kapitel zum Investorenschutz angepasst wird. Es ermöglicht ausländischen Unternehmen, sich vor Schiedsgerichten gegen Benachteiligungen durch die Regierung zu wehren. Ähnlich könnte sich das Europaparlament positionieren, das im November eine entsprechende Resolution verabschieden will. Die Kommission weist solche Forderungen zurück und verweist darauf, neue Transparenzstandards für die Schiedsgerichte durchgesetzt und klargestellt zu haben, dass der Spielraum der Regierungen etwa im Umwelt- oder Gesundheitsschutz nicht eingeschränkt werde. Zudem beharrten die Kanadier auf dem Investorenschutz, heißt es.
Konträr wird in Ottawa berichtet, kanadische Unterhändler hätten die Europäer zu Einschränkungen beim Investorenschutz gedrängt, um den Regulierungsspielraum in Sachen Gesundheit oder Umwelt sicherzustellen. Denn auch in Kanada gibt es Bedenken gegen den Investorenschutz. Das Land ist durch die Erfahrung mit dem Nordamerikanischen Freihandelsabkommen (Nafta) zwischen Kanada, den Vereinigten Staaten und Mexiko sensibilisiert. 35 Mal wurde Kanada seit 1994 von ausländischen Unternehmen verklagt, öfter als Mexiko (25 Fälle) und die Vereinigten Staaten (16). In mindestens vier Fällen haben amerikanische Unternehmen dabei gegen Kanada gewonnen.
