
Eine frühere Vaterschaftsklage war von einem Madrider Gericht mit Hinweis auf die Immunität des Staatsoberhaupts abgewiesen worden. Aber nun, da Juan Carlos nicht mehr König ist, nimmt sich der Oberste Gerichtshof des Falls an.
Gegen Spaniens Altkönig Juan Carlos ist jetzt vor dem Obersten Gericht die erste Vaterschaftsklage seit seiner Abdankung eingereicht worden. Sie kommt, wie die Zeitung „El Mundo“ am Donnerstag berichtete, von dem Katalanen Alberto Solá. Er behauptet, der leibliche Sohn des Monarchen und einer Frau aus einer Bankiersfamilie in Barcelona zu sein
Eine frühere Klage Solás war von einem Madrider Gericht mit Hinweis auf die Immunität des Staatsoberhaupts abgewiesen worden. Er hatte dagegen Einspruch eingelegt und sogar eine Exhumierung von Don Juan de Bourbon, dem Vater des Königs, zum Zweck einer vergleichenden DNA-Analyse verlangt.
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Seit das spanische Parlament vor wenigen Wochen Juan Carlos per Gesetz einen besonderen Rechtsschutz gewährt hat, ist nun allein das Oberste Gericht zuständig. Die Immunität des Königs erstreckt sich zwar auf die 38 Jahre seiner Regentschaft. Die Vaterschaft soll jedoch in die Zeit, als er noch Kronprinz war, zurückreichen.
Derweil hat auch ein Rechtsanwalt aus der Region Valencia den König beim Finanzamt mit der Begründung angezeigt, er und seine beiden Schwestern Margarita und Pilar hätten Bankkonten im Ausland, die seit Jahrzehnten in Spanien nicht versteuert worden seien.
