
Millionen Tonnen Lebensmittel werden jährlich weggeworfen, obwohl sie noch in Ordnung sind. Die EU will deshalb das Haltbarkeitsdatum für Nudeln und ähnliche Produkte abschaffen. Eine gute Idee?
Begeisterung klingt anders: „Eine leicht alte Note“ und „grießige Konsistenz“ attestierten die Experten des Rostocker Landesamtes für Lebensmittelsicherheit dem Prüfgut, das insgesamt als „noch zufriedenstellend“ zu beurteilen sei. Trotzdem gerieten Amtsleiter Frerk Feldhusen und seine Kollegen bei einer Anfang 2012 angesetzten Verkostung einer Dose Schweineschmalz der amerikanischen Marke Swift’s Bland Lard ins Schwärmen. Denn die Büchse stammte aus einem Care-Paket, das der pensioniere Apotheker Hans Feldmeier 1948 als Student erhalten und seither aufgehoben hatte. Wer will einem 64 Jahre alten Batzen Fett schon eine leicht alte Note im Bouquet verübeln?
Jedenfalls niemand, der schon einmal Surströmming probiert hat, jene schwedische Nationalspeise aus vergorenem Hering, die erst verzehrreif ist, wenn sich die Dose in alle Richtungen ausbeult- der Geruch wird von Nichtschweden meist mit dem von Fäkalien und faulen Eiern verglichen. Die Liste ließe sich fortsetzen. Ob ein Nahrungsmittel noch gut oder schon verdorben ist, liegt oft in Auge, Zunge und Nase des Konsumenten begründet, je nach dessen individuellem Geschmack und kulturellem Hintergrund.
Über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus genießbar
Den Sinnen des Verbrauchers soll in der Europäischen Union künftig mehr vertraut werden. Das ist jedenfalls das Ziel einer Initiative der EU-Agrarminister, die vergangenen Montag bei einem Treffen in Brüssel vorgestellt wurde. Die Minister wollen die Liste der Lebensmittel, die kein Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) benötigen, erweitern. Bisher finden sich darauf neben frischem Obst, Gemüse und Backwaren, die ohnehin nur frisch verzehrt werden, auch Salz, Zucker und höherprozentige alkoholische Getränke. Als weitere Kandidaten sind jetzt langlebige Produkte wie Nudeln, Mehl, Reis oder Kaffee im Gespräch.
Die Angabe eines Haltbarkeitsdatums auf Fertigpackungen soll dem Verbraucher einen Anhaltspunkt dafür geben, wie lange das Produkt ohne wesentliche Geschmacks- oder Qualitätseinbußen genießbar ist. Es liegt im Ermessen des Herstellers. Weil er dafür aber auch haftbar gemacht werden kann, wird im Zweifelsfall eher eine zu kurze Frist angesetzt.
Tatsächlich sind die meisten Lebensmittel mehr oder minder weit über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus genießbar, heißt es in dem von den Niederlanden und Schweden entworfenen Papier. So werden Nudeln aus reinem Hartweizen zwar meist mit einem MHD von zwei bis drei Jahren verkauft. Bei trockener Lagerung sind sie aber problemlos etliche Jahre länger haltbar, bevor sie schließlich spröde werden.
Verschwendung von Lebensmitteln?
Nicht verwechseln sollte man das Haltbarkeitsdatum allerdings mit dem Verbrauchsdatum („Zu verbrauchen bis …“), wie es für schnell verderbliches Fleisch und Fisch vorgeschrieben ist, bei denen besondere Gefahr durch krankheitserregende Bakterien besteht, die sich im Zweifelsfall nicht sehen oder riechen lassen.
Der Verbraucher interpretiere beide Daten aber häufig als Wegwerfdatum und trage so zur unnötigen Verschwendung von Lebensmitteln bei, lautet die Begründung für den Vorstoß. Es geht um mehr als eine Lappalie: Rund neunzig Millionen Tonnen Lebensmittel landen in der EU jährlich auf dem Müll, ein Zehntel davon in Deutschland. Weltweit schätzt die Ernährungsorganisation FAO den Abfallberg sogar auf 1,3 Milliarden Tonnen.
