
Luxemburg hat im Streit um Schadstoffe im Spielzeug entschieden: Die deutschen Hersteller müssen sich den EU-Auflagen anpassen. Die Grenzwerte für gesundheitsschädigende Stoffe seien hierzulande zu hoch.
Wer denkt bei Bauklötzen, Puppen oder Modelleisenbahnen schon an Spielverderber wie Blei, Arsen oder Quecksilber? Zum Beispiel die Mitglieder des in Luxemburg ansässigen Gerichts der Europäischen Union. Knapp zwei Jahre lang befassten sie sich mit einer kniffligen Frage: Schützen die 2009 in der EU beschlossenen neuen Regeln zur Sicherheit von Spielzeug oder die von Deutschland einseitig erlassenen Vorschriften Kinder besser vor gesundheitlichen Risiken durch Schwermetalle und andere giftige, in manchen Fällen krebserregende Stoffe?
In seinem am Mittwoch verkündeten Urteil (Rechtssache T-198/12) gelangte das Gericht zu dem Schluss, dass die EU-Auflagen im Regelfall schärfer als jene in Deutschland sind. Nur bei Blei dürfen die deutschen Vorgaben zumindest bis auf weiteres fortbestehen.
Einheitliche Schutzstandards in allen EU-Ländern
So kompliziert der Streit anmutet, der sich um Obergrenzen, Messmethoden sowie den Umgang mit trockenen, flüssigen, brüchigen oder abgeschabten Stoffen dreht, so einfach ist er im Kern: Im Grundsatz muss es in allen 28 EU-Ländern einheitliche Schutzstandards für Spielzeug geben, das gleichermaßen in Lappland oder Luxemburg, Sachsen oder Sizilien in die Regale gelangen kann.
Zu den Grundprinzipien gehört im europäischen Binnenmarkt ferner, dass einzelne Länder strengere Auflagen erlassen können. Sie müssen dann aber nachweisen, dass sie wirklich dem Gesundheitsschutz dienen und keine verschleierte Einfuhrschranke für unliebsame Konkurrenten sind. Im Jahr 2009 hatten die Regierungen der EU-Staaten und das Europäische Parlament das auf das Jahr 1988 zurückgehende Regelwerk überarbeitet. Die Bundesregierung hatte damals dagegen gestimmt, weil sie überzeugt war, dass die deutschen Grenzwerte einen besseren Schutz bieten.
Die deutschen Werte böten kein „höheres Schutzniveau“
Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung urteilte, dass die neue EU-Spielzeugrichtlinie zu einer Erhöhung der bestehenden Grenzwerte führen werde. Die EU-Kommission aber widersprach Berlin und lehnte den Antrag auf Beibehaltung der deutschen Grenzwerte ab. Die deutschen Regelungen umfassen Höchstmengen für chemische Stoffe, die in den menschlichen Körper gelangen dürfen. Die EU-Regelung setzt dagegen beim Produkt an und berücksichtigt den „Migrationsgrenzwert“, also die Freisetzung von Schadstoffen, auch ohne direkten Kontakt.
- Deutschland muss laut EuGH Grenzwerte für Schwermetalle in Spielzeug ändern
- EU warnt vor mehr gefährlichen Produkten in Europa
Es gehe „klar“ aus den von der Kommission vorgelegten Unterlagen hervor, dass die deutschen Grenzwerte „deutlich höher“ seien, hieß es nun in einer Mitteilung der Luxemburger Richter. Daher könne Berlin nicht stichhaltig behaupten, die deutschen Werte böten ein „höheres Schutzniveau“.
Die Bundesregierung bedauerte am Mittwoch, dass sie ihre Grenzwerte nur bei Blei behalten darf. Zur Zeit werden die Urteilsgründe mit Blick auf mögliche Rechtsmittel geprüft. Ernährungsminister Christian Schmidt (CSU) nannte es dennoch richtig, dass „mit allen rechtlichen Mitteln“ gekämpft worden sei. Zumindest habe das „die Sensibilität für das Thema insgesamt erhöht“.
