
Die Länder legen eine lange Wunschliste vor: Ihnen geht es wesentlich darum, Ausnahmen zuzulassen, Kürzungen zurückzunehmen oder Fristen zu verlängern.
Die Bundesländer wollen die Vorschläge der Bundesregierung für eine große Reform der Ökostromförderung passieren lassen. Die vier zuständigen Ausschüsse der Länderkammer haben nach Informationen der F.A.Z. für die Beratungen am 23. Mai jedoch eine Liste von knapp 100 Änderungen und Empfehlungen an den Bundesrat zusammengestellt. Sie laufen meist darauf hinaus, Förder- und Bagatellgrenzen zu erweitern, Ausnahmen zuzulassen, Kürzungen zurückzunehmen oder Fristen zu verlängern. Auch plädieren die Länder für im Gesetz festgelegte Mindestausbauziele für den Ökostrom.
Die Bundesregierung will mit dem Gesetz den starken Anstieg der Umlage nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) brechen und deshalb den Ausbau vor allem von Anlagen zur Stromerzeugung aus Wind, Sonne und Biomasse auf klar definierten Ausbaupfade zurückschrauben. Dem stehen viele Änderungsanträge der Bundesratsausschüsse entgegen. So wollen die Länder den vom Kabinett beschlossenen Stichtag 23. Januar 2014 für die Finanzierung von Windstromanlagen streichen. Geht es nach der Bundesregierung, bekommen alle Betreiber, die bis dahin keine Genehmigung vorweisen konnten, nur noch den neuen, niedrigeren Satz. Das sei „kein Vertrauensschutz für Investoren“ moniert der Bundesrat.
Er hält auch wenig von dem ab 2017 geplanten Verfahren, neue Ökostromanlagen nicht mehr nach einer festen EEG-Umlage zu finanzieren, sondern den Förderbetrag durch eine Ausschreibung zu ermitteln. Das verlangt unter anderem die EU-Kommission, um den Wettbewerb anzuheizen. Die Länder haben dagegen „grundsätzliche Bedenken“, wie es in dem 77 Seiten starken Antrags-Konvolut heißt. Auch kämen bei Ausschreibungen wohl nur noch Großprojektierer zum Zuge. Sollte es, wie zu erwarten, bei der Ausschreibung bleiben, sei eine „angemessene Pilotphase“ und eine weitere Reform des EEG unter Beteiligung der Länder vorzusehen.
„Nicht sachgerecht“
Viel zu weit gehen den Ländern die Einschnitte bei der Biogasförderung. Hier will die Bundesregierung nur noch einen jährlichen Zubau von 100 Megawatt fördern. Sie begründet das damit, dass die Erzeugung von Strom aus Biomasse zu teuer sei, die Technologie kaum Kostenvorteile erzielt habe. Die Länder wollen den Ausbau nun erst bei 300 Megawatt kappen. Manche Anträge klingen widersprüchlich: So soll die Förderung der Windenergie nicht mehr in zeitlichen Schritten von drei Monaten angepasst werden, weil das zu viel Bürokratie mit sich bringe, sondern nur noch einmal im Jahr geschehen. Bei der Photovoltaik aber argumentieren die Antragsteller genau andersherum: Hier müssten die Anpassungsschritte von 12 auf 3 Monate verkürzt werden.
Ein besonderes Herz zeigen die Ländervertreter auch für die Betreiber von Schienenbahnen: Statt deren Beteiligung an der EEG-Umlage von heute 11 Prozent auf 20 Prozent zu erhöhen, wollen sie den Anteil an der Finanzierung der Ökostromumlage auf 10 Prozent absenken. Halbiert werden soll auch der Schwellwert, bis zu dessen Erreichen die volle Umlage fällig wird, von 2 auf 1 Gigawattstunden. Als Grund werden sonst drohende Fahrpreiserhöhungen im Personen- und Schienengüterverkehr genannt. Deshalb seien die vom Bundeskabinett beschlossenen Erhöhungen „nicht sachgerecht“.
Die Länder appellierten ferner an den Bund sicherzustellen, dass auch künftig hocheffiziente Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung in der Stromerzeugung für Selbstversorger wirtschaftlich genutzt werden könnten. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) will die heute vollständig befreiten Betreiber neuer Anlagen zum Teil mit der EEG-Umlage belegen.Der Bundesrat befasst sich in der kommenden Woche erstmals mit den Reformvorschlägen der Regierung. Bundestag und Kabinett werden darüber beraten, entscheiden und das Gesetz der Länderkammer ein zweites Mal vorlegen. Darüber soll der Bundesrat im Juli befinden, damit das Gesetz Anfang August in Kraft treten kann.
Die darin ebenfalls vorgesehenen Änderungen für Befreiungen stromintensiver Betriebe von der EEG-Umlage hat das Kabinett erst vorige Woche beschlossen. Formelle Reaktionen der Länder liegen deshalb darauf noch nicht vor. Grundsätzlich melden die Länder Zweifel daran an, ob der geplante Ausbau der erneuerbaren Energien ausreicht, um die Klimaziele der Regierung zu erreichen. Die Ausbauziele für Ökostrom seien so niedrig, dass bis 2025 nur der wegfallende Atomstrom kompensiert werde „und den ohnehin zu hohen Anteil klimaschädlichen Kohlestroms nicht signifikant senken würde“.
