Europäische Union

FDP: EU-Politiker Alvaro wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

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Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den Vizepräsidenten des EU-Parlaments Alexander Alvaro erhoben. Hintergrund ist ein Autounfall, bei dem ein Fahrer starb. Die Ursache war überhöhte Geschwindigkeit. Die in Alvaros Blut gefundenen Drogen spielen danach keine Rolle.

Der Vizepräsident des Europäischen Parlaments, Alexander Alvaro (FDP), ist wegen fahrlässiger Tötung angeklagt worden. Nach Darstellung der zuständigen Staatsanwaltschaft Köln fuhr Alvaro mit überhöhter Geschwindigkeit. Danach war Alvaro in der Unfallnacht mit 160 bis 190 Kilometern in der Stunde unterwegs. „Der Unfall hätte vermieden werden können, wenn die Geschwindigkeit 110 Stundenkilometer betragen hätte“, sagte der Sprecher des Kölner Landgerichts FAZ.NET. Im Falle einer Verurteilung drohen dem Juristen Alvaro bis zu fünf Jahre Haft.

Der 38 Jahre alte Politiker mit deutscher und portugiesischer Staatsbürgerschaft war in der Nacht zum 23. Februar 2013 auf der Autobahn 1 zwischen Burscheid und Leverkusen gegen ein verunglücktes Auto geprallt, das quer auf der Fahrbahn stand. Der 21 Jahre alte Fahrer des Wagens kam ums Leben, seine zwei Beifahrer wurden schwer verletzt. Alvaro wurde in einem kritischen Zustand ins Krankenhaus gebracht, mittlerweile arbeitet er wieder.

Drogen waren laut Staatsanwalt nicht Unfallursache

Das Europaparlament hatte im vorigen Juni die Immunität des FDP-Abgeordneten aufgehoben. Im Oktober 2013 hatte Alvaro auf einem Kreisparteitag der FDP angekündigt, 2014 nicht mehr für das Europaparlament zu kandidieren. Wenig später wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft gegen Alvaro ermittelte und untersuchte, ob der Einfluss von Drogen für den Unfallhergang maßgeblich war. Ungeklärt war aber, ob die Menge, die festgestellt wurde, strafrechtlich relevant ist und ob sie Alvaros Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt habe, wie ein Sprecher der Behörde im November sagte. Alvaros Anwalt stellte den Befund damals nicht in Abrede, doch habe er keine strafrechtliche Relevanz.

Der Sprecher des Landgerichts bestätigte diese Sichtweise. Die Staatsanwaltschaft gehe in ihrer Anklage davon aus, dass allein die überhöhte Geschwindigkeit Ursache des tödlichen Unfalls gewesen sei. „Der Unfall hätte vermieden werden können, wenn die Geschwindigkeit 110 Stundenkilometer betragen hätte.“ In der Anklage sei von einer Missachtung des “Sichtfahrgebots“ die Rede. Zum Zeitpunkt des Unfalls an der bergigen Fahrtstrecke sei die Sicht klar und die Fahrbahn trocken gewesen. Alvaro kam von einer Sitzung des FDP-Bezirksvorstands in Düsseldorf. Bevor die zuständige Kammer des Landgerichts über die Zulassung der Anklage entscheidet, kann der Beschuldigte in den nächsten Wochen zu den Vorwürfen der Anklageschrift Stellung nehmen..