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Bundestag: Mehr Personal für Kontrolle der Geheimdienste

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Das Parlamentarische Kontrollgremium will bis zum Sommer ein zusätzliches Referat einrichten. Dessen Mitarbeiter sollen bei den Geheimdiensten Unterlagen sichten und Kontrollaufgaben übernehmen.

Der Bundestag wird künftig bessere Möglichkeiten haben, die Arbeit der Nachrichtendienste zu kontrollieren. Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) will bis zum Sommer ein zusätzliches Referat einrichten, dessen Mitarbeiter im Namen des Gremiums bei den Geheimdiensten Unterlagen sichten und Kontrollaufgaben übernehmen sollen.

Der Vorsitzende des PKGr, der CDU-Politiker Clemens Binninger, stellte die Pläne am Donnerstag in Berlin zusammen mit dem SPD-Obmann Burkhard Lischka vor. So sollen fünf bis acht Mitarbeiter künftig Rechercheaufgaben etwa beim Bundesnachrichtendienst oder dem Bundesamt für Verfassungsschutz übernehmen. Hintergrund ist der im Bundestag verbreitete Eindruck, dass im Zusammenhang mit der Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) die parlamentarische Kontrolle nicht so war, wie sie hätte sein sollen.

Binninger sagte, dass das Gesetz dem Kontrollgremium genügend Möglichkeiten für eine wirkungsvolle Kontrolle gebe. Was fehle, seien die zeitlichen und personellen Ressourcen, die vorhandenen Instrumente einzusetzen. Das Gremium kann bisher nur auf ein Referat zurückgreifen, das aber vorwiegend organisatorische Aufgaben übernimmt. Da die neun Mitglieder des PKGr als Bundestagsabgeordnete noch zahlreiche andere Aufgaben und nicht die Zeit haben, sich ausschließlich der Kontrollarbeit zu widmen, sollen das künftig eigene Mitarbeiter übernehmen. Dazu werden drei neue Stelle geschaffen, andere werden aus dem bisherigen Personalkörper in das neue Referat verschoben.

Die Unionsfraktion ist im PKGr mit vier Mitgliedern vertreten, die SPD mit dreien, Linke und Grüne jeweils mit einem Abgeordneten. Binninger und Lischka sagten am Donnerstag, jedes Mitglied könne dem neu zu gründenden operativen Stab Aufträge erteilen. Im Zweifelsfall wird aber das gesamte Gremium über einen Auftrag entscheiden müssen. Lischka sagte, die Mitglieder des PKGr müssten nicht befürchten, dass ihre Recherchewünsche von der Mehrheit des Gremiums abgelehnt würden. Das PKGr müsse „ein Gespür“ dafür entwickeln, welche Untersuchungen wichtig und erforderlich seien. Binninger äußerte, für spezielle Anforderungen bei der Erfüllung der Kontrollaufgaben, könne auch noch ein Sachverständiger hinzugezogen werden.