Essen & Trinken

EU-Kommission: Bayerische Brezen unter Schutz gestellt

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Nach sechs Jahren Prüfung wird die bayerische Brezen nun von der EU geschützt. Das nährt die Hoffnung, dass die Minderung der Lebensqualität durch labbrige oder knochenharte Imitate ein Ende haben könnte.

EU-Kritiker aus Bayern haben Anlass, ihre Skepsis zu überdenken: Nach sechsjähriger Prüfung hat EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos der bayerischen Brezen den Schutz aus Brüssel gewährt.

Das Gebäck mit dem symmetrisch verschlungenen Teigstrang aus dem Freistaat wurde in das europäische Register regionaltypischer Spezialitäten aufgenommen, und zwar nicht nur als „Bayerische Breze“, sondern auch als „Bayerische Brezn“, „Bayerische Brezel“ und sogar mit dem sogenannten Deppen-Apostroph als „Bayerische Brez’n“.

Erhebliche Minderungen der Lebensqualität durch Imitate, die sich spätestens beim Reinbeißen häufig entweder als labbrig oder als knochenhart erweisen, könnten also ein Ende haben. Denn im Amtsblatt der EU ist zu den Vorzügen der echten bayerischen Breze zu lesen: „Wertbestimmend für den Genusswert ist der laugige Geschmack in Verbindung mit dem röschen, kurzen Bruch der Breze sowie die wattige, noch weiche Beschaffenheit der Krume beim Verzehr.“

Der Name der Breze geht über das althochdeutsche „Brezitella“ und das lateinische „brachiatellium“ („Ärmchen“) zurück- denn ursprünglich symbolisierte die Breze zum Beten verschränkte Arme. Allerdings musste der Bäcker Anton Nepomuk Pfannenbrenner am 11. Februar 1839 erst eine Breze statt in Zuckerwasser versehentlich in Natronlauge halten, damit die heute gängige bayerische Brezel entstand.

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