
Als Konsequenz aus den Pannen bei der Aufarbeitung der NSU-Taten will die Bundesregierung die Regeln für den Verfassungsschutz ändern. Heute berät das Kabinett darüber.
Die Bundesregierung plant eine schnelle Verfassungsschutzreform. Das geht nach Informationen der Dortmunder „Ruhr Nachrichten“ aus dem Bericht zu den Konsequenzen aus der Mordserie der rechtsextremen Terrorgruppe NSU hervor, der an diesem Vormittag im Bundeskabinett beraten wird. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) wollen informieren die Regierung darüber, wie die Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestags umgesetzt werden sollen.
Dabei geht es unter anderem um einen besseren Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden, klarere Zuständigkeiten, strengere Regeln für den Einsatz von V-Leuten und mehr Kompetenzen für den Generalbundesanwalt. Dem Zeitungsbericht zufolge will die Regierung das Bundesamt für Verfassungsschutz mit einer Koordinierungskompetenz im Verbund der Verfassungsschutzbehörden ausstatten. Geplant seien zudem „der Ausbau der Analysefähigkeit im nachrichtendienstlichen Informationssystem“ und neue Regeln zum Einsatz sogenannter V-Leute.
Der Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der Mordserie des „Nationalsozialistischen Untergrundes“ (NSU) hatte Ende August 2013 seinen Abschlussbericht mit 47 Reformempfehlungen vorgelegt. Das Innenministerium will nun die Regeln für die Vernichtung von Akten reformieren und mehr Transparenz beim Verfassungsschutz schaffen: „Offenheit statt ‚Schlapphut-Haltung’“, zitiert die Zeitung die Vorgabe aus dem Bericht. Darüber hinaus sei geplant, dass künftig „rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Tatmotive bei der konkreten Strafzumessung ausdrücklich berücksichtigt werden“.
