
Die Union will die Rezeptpflicht für die „Pille danach“ beibehalten und öffentliche Diskussionen vermeiden. Den anderen Parteien passt das nicht. Längst geht es nicht mehr nur um medizinische Argumente.
Eine junge Frau suchte vor gut einem Jahr Hilfe in einem katholischen Krankenhaus in Köln. Ein Mann hatte sie betäubt und vergewaltigt, sie wollte sich untersuchen lassen. Das Krankenhaus wies sie ab. Denn bei einer Untersuchung müsse auch über die „Pille danach“ aufgeklärt und möglicherweise ein Rezept ausgehändigt werden. Das sei mit dem christlichen Glauben nicht vereinbar. Dasselbe passierte im zweiten katholischen Krankenhaus, das die Frau aufsuchte. Als das bekannt wurde, gab es eine heftige öffentliche Debatte. Schließlich bat der Kölner Kardinal Meisner die Frau um Entschuldigung und sagte, die Vergabe der „Pille danach“ an vergewaltigte Frauen sei ethisch vertretbar.
Damit war das Thema erst einmal aus der öffentlichen Diskussion verschwunden. Jetzt ist es wieder da. Am Dienstag meldete sich der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht, der das Gesundheitsministerium berät, zu Wort. Vor einem halben Jahr war er vom damaligen FDP-Gesundheitsminister Daniel Bahr beauftragt worden, sich mit der „Pille danach“ zu befassen. Ergebnis: Der Ausschuss empfiehlt, die „Pille danach“ mit dem Wirkstoff Levonorgestrel künftig ohne Rezept zu vertreiben. „Die Bewertung ergab keine medizinischen Argumente, die zwingend gegen eine Entlassung aus der Rezeptpflicht sprechen“, hieß es. Das Mittel soll nach dem Willen der Mehrheit der Ausschussmitglieder künftig an Apotheken verkauft werden können. Levonorgestrel kann eine Schwangerschaft nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr verhindern. Es verzögert den Eisprung, ist also keine Abtreibungspille. Das Mittel muss spätestens 72 Stunden nach dem Sex eingenommen werden. Je früher, desto wirksamer.
Kontroverse Diskussion, eindeutiges Votum
Das Votum des Ausschusses ist für Gesundheitsminister Hermann Gröhe von der CDU nicht bindend, aber es setzt ihn unter Druck. Allerdings fiel die Entscheidung keineswegs einstimmig. Es wird ein großes Geheimnis daraus gemacht, wer überhaupt Mitglied des Ausschusses ist, wie die Sitzung verlief und wie genau abgestimmt wurde. Weder das Gesundheitsministerium noch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte wollen Einzelheiten nennen. Es sei Vertraulichkeit vereinbart worden.
Bekannt ist immerhin, dass neun Hochschullehrer in der Runde sitzen: Mediziner, Pharmakologen und Pharmazeuten. Dazu je ein Vertreter der Ärztekammer, der Apothekervereinigung und der Tierärztekammer. Die Kirchen sind im Gremium nicht vertreten.
Im Sitzungsprotokoll steht nur, die Mitglieder hätten „mehrheitlich“ für die Freigabe des Präparats votiert. Ein Teilnehmer berichtet, dass die Diskussion über die „Pille danach“ sehr kontrovers geführt worden sei. Mehr als eine Stunde habe man gestritten. Die gesamte Sitzung mit acht Tagesordnungspunkten dauerte zwei Stunden. Am Ende votierten acht der zwölf Mitglieder für die Aufhebung der Rezeptpflicht, einer enthielt sich. Der Rest war dagegen.
CDU will Aufregung vermeiden
SPD, Grüne und Linke loben die Empfehlung des Sachverständigenausschusses. Führende CDU-Politiker und die Kirchen zeigen sich hingegen wortkarg. Die Deutsche Bischofskonferenz und die Evangelische Kirche in Deutschland schweigen. Die katholische Kirche missbilligt die „Pille danach“. Das zeigt der Umgang damit in ihren Kliniken. Frauen, die nicht Opfer einer Vergewaltigung geworden sind oder Selbstmordgedanken äußern, bekommen in vielen Fällen keine „Pille danach“ verschrieben. „Das liegt im Ermessen der Ärzte“, sagt eine Geschäftsführerin des katholischen Krankenhausverbandes, Bernadette Rümmelin.
