Ausland

Auslieferung von Perković ungewiss

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Kroatien hat den früheren Geheimdienstoffizier Josip Perković verhaftet. Gegen ihn besteht ein deutscher Haftbefehl. Er soll an der Ermordung eines Exil-Kroaten in Bayern beteiligt gewesen sein.

Der frühere kroatische Geheimdienstoffizier Josip Perković befindet sich seit dem 1. Januar in Zagreb in Haft. Gegen Perković besteht ein von Deutschland 2009 ausgestellter internationaler Haftbefehl, ihm wird die Mittäterschaft bei der Ermordung eines Exil-Kroaten 1983 in Wolfratshausen zur Last gelegt. Bis zum EU-Beitritt Kroatiens am 1. Juli ignorierte die kroatische Justiz den deutschen Auslieferungsantrag und verzichtete sogar darauf, Perković einzuvernehmen.

Danach schützte ihn eine Gesetzesänderung, die das Parlament in Zagreb in einem Eilverfahren wenige Tage vor dem EU-Beitritt mit den Stimmen der Regierungsparteien annahm und die den zeitlichen Gültigkeitsbereich des europäischen Haftbefehls auf nach 2002 begangene Verbrechen beschränkte. Perković war nach dem Ende des kommunistischen Regimes maßgeblich am Aufbau der kroatischen Nachrichtendienste beteiligt gewesen und verfügt über gute Kontakte zu führenden Politikern der Linken und der Rechten.

Die EU-Kommission wertete die Einschränkung des zeitlichen Gültigkeitsbereiches europäischen Haftbefehls als Verstoß gegen die rechtlichen Verpflichtungen, die Kroatien bei den Beitrittsverhandlungen einging. Unmittelbar nach dem EU-Beitritt entbrannte darüber eine heftiger Konflikt mit der Regierung in Zagreb. Unter dem Druck der EU-Justizkommissarin Viviane Reding musste die kroatische Regierung die Gesetzesänderung schließlich zurücknehmen. Reding hatte mit ernsten Sanktionen nach Artikel 39 des Beitrittsvertrages gedroht. Die revidierte Novelle trat nun mit Jahreswechsel in Kraft. Auf der Grundlage des von Deutschland ausgestellten europäischen Haftbefehls ließ die kroatische Staatsanwaltschaft Perković am Mittwoch verhaften.

Heftig gegen die Festnahme gewehrt

Antun Nobilo, der Anwalt des Beklagten, teilte mit, dass sich der Angeklagte heftig gegen seine Festnahme gewehrt habe. In einem Interview mit der kroatischen Zeitung „Večernji list“, das Anfang dieser Woche erschien, hatte Perković seine Unschuld beteuert. Die deutsche Justiz sei an der Wahrheit nicht interessiert, sagte der 68 Jahre alte ehemalige kommunistische Geheimdienstoffizier. Sein Anwalt hatte sich gegen die Auslieferung seines Klienten mit der Begründung ausgesprochen, in Deutschland habe er kein faires Verfahren zu erwarten. Über die Auslieferung muss nun innerhalb von acht Tagen ein kroatisches Gericht entscheiden. Nach internationalem Recht liegt die Gerichtsbarkeit bei dem Staat, in dem das Verbrechen begangen wurde. Anders als in Kroatien verjährt Mord in Deutschland nicht.

Allerdings bestimmt der Rahmenbeschluss zum europäischen Haftbefehl von 2002, dass die Vollstreckung verweigert werden kann, „wenn die Strafverfolgung nach den Rechtsvorschriften des Vollstreckungsmitgliedstaats verjährt ist und hinsichtlich der Handlungen nach seinem eigenen Strafrecht Gerichtsbarkeit bestand“. Die kroatische Novelle legte hingegen fest, dass die Auslieferung in solchen Fällen verweigert werden muss. Diese Bestimmung wurde nachträglich nicht geändert. Falls das Gericht dem deutschen Antrag tatsächlich zustimmen sollte, hat Perković noch die Möglichkeit, den Spruch beim Obersten Gerichtshof anzufechten.