Home

Ein Blitzgesetz soll höhere Pharmapreise verhindern

• Bookmarks: 14


Im Eilverfahren will die große Koalition den Preisstopp für Arzneimittel bis April verlängern. Andernfalls fürchtet sie steigende Preise zum Jahreswechsel – und damit eine Belastung der Krankenkassen in dreistelliger Millionenhöhe.

Mit einem Blitzgesetz will die neue schwarz-rote Regierung verhindern, dass die Pharmaindustrie Arzneimittelpreise zum 1. Januar anhebt und den Kassen zusätzliche Ausgaben in dreistelliger Millionenhöhe entstehen. Den „Entwurf eines Gesetzes zur Weitergeltung des Preismoratoriums für Arzneimittel“ soll der Bundestag auf Vorschlag der beiden Koalitionsfraktionen an diesem Mittwoch in erster Lesung beraten. Am Donnerstag solle es von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden, verlautete aus der Koalition. Das Kanzleramt hatte das Vorhaben zuvor wegen rechtlicher Bedenken gestoppt.

Den Bedenken wird nun durch eine Teilung des Verfahrens Rechnung getragen. Geplant ist, dass das bis Ende des Jahres geltende Verbot von Preiserhöhungen für neue, patentgeschützte Arzneien für zunächst drei Monate verlängert wird. Offenbar befürchteten Gesundheitspolitiker, ohne einen schnellen Gesetzesbeschluss könnten zum Jahreswechsel mögliche Preiserhöhungen zu Lasten der Krankenkassen nicht wieder rückgängig gemacht werden. Der unbefristete Preisstopp und die geplante Reduzierung des Zwangsrabatts statt von heute 16 auf 6 auf dann 7 Prozent sollen in einem zweiten Gesetzgebungsverfahren beschlossen werden und im April 2014 in Kraft treten.

Krankenkassen nur halbwegs zufrieden

Ein Gesetz binnen zweier Tage zu verabschieden ist sehr unüblich. In der Vergangenheit geschah das etwa bei dem Kontaktsperregesetz nach der Schleyer-Entführung 1977 oder beim Gesetz über den Euro-Rettungsschirm 2010. Normalerweise berät zwischen der ersten und zweiten Lesung der Fachausschuss darüber und befragt Experten. Allerdings kann eine „Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder beschließen, ohne Ausschussüberweisung in die zweite Beratung einzutreten“ und das Verfahren abkürzen, wie die Geschäftsordnung des Bundestages vorsieht.

Krankenkassenvertreter äußerten sich nur halbwegs zufrieden. Die Regelungen zum Herstellerabschlag und zum Moratorium gehörten zusammen. „Wenn eine von beiden verspätet kommt, dann muss die Regelung so angepasst werden, dass den Beitragszahlern durch die Verzögerung kein Nachteil entsteht“, sagte Florian Lanz, Sprecher des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kassen hatten gewarnt, dass ihnen bei angepeilten Einsparungen von bis zu 700 Millionen Euro im Jahr jeden Tag zwei Millionen Euro höhere Ausgaben entstünden, falls das Gesetz nicht Anfang Januar in Kraft trete. In der Pharmabranche hieß es, es komme auf die Rechtssicherheit an.