
Wie sollen marode Banken in Europa abgewickelt werden? Dazu gibt es einen neuen Kompromissvorschlag. Aber die EU-Finanzminister werden sich heute wohl nicht einig.
Der geplante Abwicklungsmechanismus für marode Banken des Euroraums bleibt unmittelbar vor den entscheidenden Verhandlungen der EU-Finanzminister an diesem Dienstag in etlichen Punkten umstritten. Mehrere EU-Diplomaten berichteten am Montag zwar von Fortschritten. Eine endgültige Einigung der Minister schon in dieser Woche sei aber sehr unwahrscheinlich. Voraussichtlich werde ein weiteres Treffen zur Lösung der offenen Streitpunkte in der kommenden Woche erforderlich. In der EU-Kommission hieß es, das Treffen mehrerer EU-Minister am vergangenen Freitag in Berlin, an dem auch Binnenmarktkommissar Michel Barnier teilnahm, sei zwar „hilfreich“ gewesen, habe aber zu keinem entscheidenden Durchbruch geführt.
In der lange umstrittenen Frage, wer im Ernstfall die endgültige Entscheidung zur Schließung einer Bank treffen soll, hat der amtierende litauische EU-Ratsvorsitz einen neuen Kompromissvorschlag vorgelegt, der offenbar von den meisten Ländern unterstützt wird. Er sieht vor, dass die Entscheidungen von den ständigen Mitgliedern eines Gremiums der nationalen Aufseher („Board“) getroffen werden. Beteiligt sollen ferner die Europäische Zentralbank (EZB) als künftige Euro-Bankenaufsicht sowie der Aufseher des betroffenen Staates werden. Die EU-Kommission, die bislang das Letztentscheidungsrecht für sich reklamiert hatte, soll danach ein Widerspruchsrecht eingeräumt bekommen. Für den Fall, dass die Bankenschließung Mittel aus dem noch zu schaffenden Abwicklungsfonds erfordert, soll die Entscheidung vom Plenum des Boards, also von den Aufsehern aller beteiligten Staaten, getroffen werden. Dieser Kompromiss, der offenbar von vielen Staaten unterstützt wird, beließe das Entscheidungsrecht im Prinzip bei den Mitgliedstaaten.
Ob langfristig staatliche Mittel notwendig sind, ist umstritten
Der geplante Abwicklungsfonds soll über einen Zeitraum von zehn Jahren von den Banken befüllt werden. Stark umstritten ist weiterhin, in welchem Umfang er vergemeinschaftet werden soll, ob also Beiträge der Bank eines Landes auch zur Abwicklung einer Bank aus einem anderen Land verbraucht werden können. Denkbar ist eine Lösung, die eine solche Vergemeinschaftung nur im äußersten Fall erlaubt. Die genaue Ausgestaltung ist noch offen. Weiter unklar ist auch der Umfang der Bankenbeiträge. Der Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, dass jede Bank durchschnittlich ein Prozent ihrer gesicherten Einlagen einzahlt- das entspräche etwa 60 bis 70 Milliarden Euro. Ein vorläufiger Ratskompromiss sieht nur 0,8 Prozent vor, was auf 45 bis 55 Milliarden hinausliefe.
Auf den Fonds soll nur zugegriffen werden, wenn die Mittel aus der Beteiligung von Gläubigern und Aktionären („Bail-In“) für die Bankenabwicklung nicht ausreichen. Umstritten ist, ob mittel- und langfristig zusätzliche staatliche Mittel notwendig sind. Bisher haben die Minister nur beschlossen, dass 2014 übergangsweise auf Mittel des Euro-Krisenfonds ESM zugegriffen werden könnte. Unstreitig scheint mittlerweile zu sein, dass nicht alle Banken vom Abwicklungsfonds abgedeckt werden sollen, sondern nur jene etwa 130 Institute, die auch der gemeinsamen Euro-Bankenaufsicht unterworfen sind.
