
Im Streit mit den Erben des Medienunternehmers Leo Kirch war der frühere Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann vor das Verfassungsgericht gezogen. Dort ist er jetzt abgeblitzt.
Der frühere Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann kann im Streit der Bank mit den Erben des Medienunternehmers Leo Kirch nicht auf die Hilfe des Bundesverfassungsgerichts zählen. Das Gericht habe die Verfassungsbeschwerde Ackermanns gegen Einsichtnahme der Kirch-Anwälte in beschlagnahmte Dokumente nicht zur Entscheidung angenommen, erklärte das höchste deutsche Gericht am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Reuters.
Damit sei auch ein Eilantrag zu dem Verfahren abgelehnt. „Die Entscheidung ist ohne weitere Begründung ergangen“, teilten die Verfassungshüter mit.
Ackermanns Anwälte wollten mit einer Verfassungsbeschwerde verhindern, dass die klagenden Kirch-Erben im Schadenersatzprozess gegen die Deutsche Bank Dokumente nutzen können, die bei einer Razzia in der Bank beschlagnahmt worden waren. Hintergrund der Beschlagnahme sind Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts, Ackermann und weitere Bankmanager könnten das Gericht im Schadenersatzprozess belogen haben.
Ende vergangener Woche hatte die Münchner Justiz entschieden, dass die Kläger die Akten einsehen dürfen. Die Erben Kirchs erhoffen sich davon Munition für den Schadenersatzprozess. Ackermanns Anwälte hatten die Verfassungsbeschwerde damit begründet, dass durch die Akteneinsicht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und auf einen fairen Rechtsprozess verletzt sei.
