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Regelung für Pleitebanken in Sicht

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Monatelang stritt die EU um Regeln für die Schließung von Pleitebanken. Nun stehen die Grundlinien eines Kompromisses. Die Abmachung ist aber noch nicht in trockenen Tüchern.

Im zähen Streit um gemeinsame Regeln für die Schließung von Pleitebanken haben sich die EU-Finanzminister auf Eckpunkte eines Kompromisses verständigt. Am kommenden Mittwoch (18.12.) solle es ein neues Treffen der Ressortchefs geben, kündigte der amtierende Finanzminister Wolfgang Schäuble am späten Dienstagabend nach etwa 14-stündigen Marathonverhandlungen in Brüssel an. „Wir sind auf dem Wege, das hinzukriegen.“

Der amtierende Vorsitzende der Ministerrunde, Litauens Rimantas Sadzius, sagte, es gebe bisher keine förmliche Vereinbarung. „Es ist ein Rahmen, die Basis für einen Kompromiss in der kommenden Woche.“

Neue Regeln ein Jahr später

Die neuen Regeln sollen komplett von 2016 an – und damit ein Jahr später als zunächst geplant – als zweite Säule der europäischen Bankenunion kommen. Das System zur Abwicklung soll die bereits vereinbarte europäische Bankenaufsicht ergänzen. Die Aufsicht wird im November 2014 starten. Die Kassenhüter wollen mit ihren Verhandlungen laut Diplomaten pünktlich zum EU-Gipfel fertig werden, der am kommenden Donnerstag (19.12.) beginnen wird.

„Wir haben viel Fortschritt gemacht“, resümierte EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier. Er hatte im vergangenen Juli den Vorschlag für die Bankenabwicklung gemacht. Das EU-Parlament muss dem Kompromiss im kommenden Jahr noch zustimmen.

55 Milliarden Euro für Abwicklungsfonds

Mehrere Minister bestätigten eine Abmachung über den stufenweisen Aufbau eines EU-Abwicklungsfonds. Dieser werde sich zunächst aus bestehenden Krisentöpfen von Mitgliedstaaten zusammensetzen, die als solche erkennbar und den Staaten zugeordnet bleiben. Innerhalb von zehn Jahren soll der Fonds dann zu einem gesamteuropäischen Instrument ausgebaut werden, in dem nationale Abschottungen fallen. Angepeilt ist ein Umfang von bis zu 55 Milliarden Euro.

Laut Barnier betrifft das gemeinsame System für die Schließung oder Sanierung alle Banken – allerdings in einem unterschiedlichen Grad. „Alle Banken sind betroffen.“ Die Letztentscheidung für die Schließung einer Bank wird zwar formal der EU-Ministerrat treffen – das hatte Schäuble gefordert. In der Regel haben aber die EU-Kommission und ein neues Abwicklungsgremium das Sagen.

Rechtliche Basis

Auch bei der lange umstrittenen rechtlichen Basis gab es Fortschritte. Grundlage ist der Artikel 114 im EU-Vertrag – ergänzt um eine zwischenstaatliche Vereinbarung für den Abwicklungsfonds.

Mit der Bankenunion verfolgt die EU nach der schweren Finanzkrise zwei Ziele: Die Sicherung der Finanzstabilität und die Entlastung der Steuerzahler bei Bankenschieflagen.

Die Minister einigten sich auch auf Mandate für Schluss-Verhandlungen mit dem EU-Parlament zu wichtigen Finanzthemen. Dabei geht es unter anderem um die „Hackordnung“ bei der Sanierung oder Schließung von Banken. Es sollen in Zukunft vor allem Aktionäre und Gläubiger von maroden Geldhäusern in die Pflicht genommen werden. Steuerzahler werden hingegen geschont.