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Bahn gegen Entschädigungspflicht für Unwetter

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Die Bahn muss Kunden entschädigen, wenn Züge wegen Sturm oder Hochwasser zu spät kommen, hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Das Unternehmen will das nicht auf sich sitzen lassen.

Die Deutsche Bahn wehrt sich dagegen, Kunden entschädigen zu müssen, wenn Züge zu spät kommen, weil es regnet oder schneit – anders als Fluggesellschaften, Bus- oder Schiffsunternehmen. In einem Brandbrief an EU-Verkehrskommissar Siim Kallas, welcher der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vorliegt, fordert Bahn-Chef Rüdiger Grube jetzt die Klarstellung, dass „Bahnunternehmen im Falle höherer Gewalt für Verspätungen nicht verantwortlich gemacht werden dürfen“.

Die Bahn zahlte bisher in solchen Fällen, etwa nach dem Hochwasser im Sommer oder den Herbststürmen Ende Oktober, freiwillig (aus Kulanz). Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) von Ende September sind Bahnunternehmen indes nun rechtlich verpflichtet, im Falle von Verspätungen oder Zugausfällen wegen „höherer Gewalt“ – also bei Unwetter, Hochwasser oder Streik – ihre Fahrgäste zu entschädigen.

Eine Million Anträge schon bis Oktober

Grube beruft sich in seiner Forderung, die EU-Fahrgastverordnung klarzustellen, auf einen Bericht der EU-Kommission vom August dieses Jahres. Darin habe sie Ausnahmen von der Haftung angedeutet. „Eine Neuordnung des Rechtsrahmens würde weiteren Schaden an der Wettbewerbsfähigkeit der Schiene abwenden“, schreibt Grube in dem Brief.

Das EuGH-Urteil sei ein Beleg für den „Geist des Verbraucherschutzes, missachte aber das legitime Bedürfnis nach einem einheitlichen Wettbewerbsstandard“ zwischen Bahn sowie den anderen Verkehrsmitteln Flugzeug, Schiff und Bus, die derzeit bei höherer Gewalt nicht haften müssten. Nach Angaben der Bahn sind in diesem Jahr bis Oktober schon rund eine Million Anträge auf Entschädigung wegen Verspätungen und Zugausfällen eingereicht worden- in 90 Prozent der Fälle habe die Bahn gezahlt.