Ausland

Schutz persönlicher Daten als Menschenrecht

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Die gleichen Rechte, die Menschen offline haben, müssen auch online geschützt werden: Das sieht ein UN-Resolutionsentwurf vor. Klare Grenzen für die Nachrichtendienste beinhaltet der Vorstoß aber nicht.

Deutschland bringt in den Vereinten Nationen Bemühungen voran, den Schutz persönlicher Daten als Menschenrecht zu kodifizieren. Am Donnerstag warben UN-Botschafter Peter Wittig und sein brasilianischer Kollege Antonio Patriota im Menschenrechtsausschuss der Vollversammlung für einen gemeinsamen Resolutionsentwurf zum „Recht auf Privatsphäre im digitalen Zeitalter“.

Der Entwurf sieht vor, dass „die gleichen Rechte, welche die Menschen offline haben, auch online geschützt werden müssen, insbesondere das Recht auf Privatsphäre“. Damit nimmt der Entwurf Bezug auf den Internationalen Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte, nach dessen Artikel 17 niemand „willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr“ ausgesetzt werden darf.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte im Juli angekündigt, international für ein Zusatzprotokoll zu dem Pakt zu werben, das den Schutz der Privatsphäre und „auch die Tätigkeit der Nachrichtendienste umfassen“ sollte. Wegen der hohen Hürden für ein solches Zusatzprotokoll, das von allen Vertragsstaaten ratifiziert werden müsste, begnügt sich die Bundesregierung aber zunächst mit einer nicht rechtsverbindlichen Resolution der Vollversammlung, die noch in diesem Jahr verabschiedet werden könnte.

Wittig bezog sich vor dem Ausschuss auf die jüngsten „Berichte über die Massenüberwachung privater Kommunikation“ und sagte, Menschen in der ganzen Welt stellten die „berechtigte Frage: Ist unser Recht auf Privatsphäre in unserer digitalen Welt noch wirksam geschützt?“

„Bedrohung der Grundlagen einer demokratischen Gesellschaft“

Der Text zieht den Nachrichtendiensten keine klare Grenze für die massenhafte Sammlung von Daten, wie sie mindestens der amerikanische Militärgeheimdienst NSA offenbar auch im Ausland vorgenommen hat. Die „rechtswidrige Überwachung von Kommunikation, ihr Abfangen sowie die rechtswidrige Sammlung persönlicher Daten“ wird zwar als Verletzung des Rechts auf Privatsphäre und mögliche „Bedrohung der Grundlagen einer demokratischen Gesellschaft“ bezeichnet. Doch heißt es auch, dass „Sorgen über die öffentliche Sicherheit die Sammlung und den Schutz von bestimmten sensiblen Informationen rechtfertigen können“.

Es bleibt unklar, wer über die Rechtmäßigkeit einer Datensammlung durch Nachrichtendienste bestimmt. Während im Grundsatz jede Regierung für den Schutz der Menschenrechte in ihrem Land zuständig ist, berufen sich Auslandsgeheimdienste auf die Gesetze in ihrer Heimat. Demnach sind nicht nur den amerikanischen Diensten die Hände kaum gebunden, wenn sie sich Informationen über Ausländer im Ausland verschaffen wollen, während die Sammlung von Telefondaten innerhalb der Vereinigten Staaten durch die NSA von Gerichten gebilligt werden muss.

Würde der Resolutionsentwurf in der aktuellen Fassung angenommen, wären alle Staaten aufgerufen, „ihre Verfahren, Praktiken und Gesetze“ zur Überwachung von Kommunikation sowie zum Abfangen und Sammeln von Daten „einschließlich der Massenüberwachung“ zu „überprüfen“.

Ferner würden alle Staaten aufgefordert, „unabhängige nationale Aufsichtsmechanismen“ einzurichten. Kurzfristig dürfte eine solche Resolution wenig ausrichten. Doch soll die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte Navi Pillay aufgefordert werden, binnen zwei Jahren die „Grundsätze, Standards und bewährtesten Vorgehensweisen zu identifizieren und zu klären“, nach denen Staaten ihre Sicherheitsbedürfnisse mit den internationalen Menschenrechten in Einklang bringen können. Damit würde ein Prozess begonnen, der zur Festlegung einer neuen Norm führen könnte.

Heikle Verhandlungen

Schon vor den Enthüllungen des früheren amerikanischen Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden hatte Deutschland im Genfer UN-Menschenrechtsrat versucht, dem Datenschutz mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen. Die Verhandlungen sind für Berlin erstens heikel, weil westliche Verbündete keine Beschneidung ihrer nachrichtendienstlichen Möglichkeiten hinnehmen wollen.

Auch wenn auf brasilianisches Betreiben amerikafeindliche Staaten wie Kuba und Venezuela früh an den Erörterungen beteiligt wurden, blieb der Entwurf frei von Vorwürfen oder Bezügen auf die jüngsten NSA-Enthüllungen. Zweitens gibt es einen starken Block in den UN, der faktisch die Zensur des Internets zu rechtfertigen sucht. Um diesen Staaten den Wind aus den Segeln zu nehmen, wurde in den Entwurf ein Passus aufgenommen, der die Freiheit „zur Suche, zum Erhalt und zur Weitergabe von Informationen“ hervorhebt.