
Prominente Namen, viel Geld und ein Testament auf einem Minizettel: Das Erbe der ehemaligen persischen Kaiserin Soraya beschäftigt das Kölner Landgericht. Ein ehemaliger Chauffeur erhebt Ansprüche in Millionenhöhe.
Die Geschichte begann mit einer prunkvollen kaiserlichen Hochzeit in Teheran vor mehreren Jahrzehnten und endet in einem gar nicht glanzvollem Streit um ein Millionenerbe. Der wird aktuell in Köln ausgetragen: Seit Dienstag beschäftigt ein spektakulärer Prozess um das Erbe der früheren persischen Kaiserin Soraya das Landgericht in der Domstadt.
Ein Mann namens Hassan F. auf der einen Seite und mehr als 20 überwiegend in Iran lebende Personen auf der anderen Seite hoffen auf viel Geld. Persönlich angereist sind sie nicht, sondern haben ihre Anwälte ins Gericht geschickt. Aus Saal 225 dringen keine Informationen: Nicht-öffentliche Sitzung. Trotzdem ist einiges bekannt über die außergewöhnliche Story.
Diese nimmt ihren Anfang im Jahr 1951. Die 18 Jahre junge Soraya Esfandiary Bakhtiary heiratet den Schah von Persien. Die Schönheit mit deutsch-persischen Wurzeln wird Kaiserin. Damals eine Sensation. Doch schon 1958 verstößt Schah Mohammad Reza Pahlavi (1919-1980) die junge Frau, weil sie ihm keine Kinder geboren hat. Sie bekommt viele Millionen und eine Leibrente. 2001 stirbt der einstige Liebling der Regenbogenpresse einsam in Paris – und hinterlässt ein ansehnliches Vermögen.
„Letzter Wille“ für ungültig erklärt
Es geht aufsehenerregend weiter: Sorayas jüngerem Bruder Bijan Esfandiary fallen als Haupterben mehrere Millionen Euro aus dem schwesterlichen Nachlass zu. Doch Bijan stirbt eine Woche nach seiner berühmten Schwester. Für die Millionen interessieren sich seitdem zahlreiche Personen ganz außerordentlich. Auch Esfandiarys früherer Chauffeur und Privatsekretär Hassan F., der in einem – inzwischen aber für unwirksam erklärten – Testament zum Universalerben bestimmt wurde.
Anwalt Mustafa Bakrac – er vertritt in Köln 16 iranische Soraya-Verwandte – sagte vor Prozessbeginn: „Es ist ein langer juristischer Streit, der sich nun schon über zwölf Jahre hinzieht. Aber im Laufe der Jahre sind immerhin schon mehrere vermeintliche Angehörige aussortiert worden.“ Sie hätten ihre verwandtschaftlichen Beziehungen nicht einwandfrei nachweisen können. Ein angeblich leiblicher Sohn ist ebenfalls aus dem Rennen.
Jedes Jahr werden in Deutschland Häuser, Wertsachen und Geldsummen in Milliardenhöhe vererbt und immer wieder kommt es dabei zu heftigem Streit. Auch bei den Soraya-Millionen geht es im Kern um ein Testament. Das Kölner Amtsgericht – Sorayas Bruder lebte zuletzt in der Millionenstadt – hat den „letzten Willen“ Esfandiarys nach langer Prüfung und vielen Gutachten 2006 für ungültig erklärt.
Esfandiary war womöglich nicht testierfähig
Denn das Zustandekommen des „Dokuments“ ist höchst umstritten. Es handelt sich lediglich um einen kleinen handschriftlichen Zettel mit der Überschrift „Bijans Wille“. Eine Groß-Cousine der ehemaligen Monarchin und deren Tochter hatten in der TV-Runde „Menschen bei Maischberger“ das Kurz-Testament zugunsten von Hassan F. stark angezweifelt. Bijan sei alkoholabhängig gewesen, man habe bei seiner Obduktion Opiate, Medikamente und Alkohol nachgewiesen. Es gehe bei dem Nachlass um 23 Millionen Euro, sagten die beiden Damen. In Medienberichten ist auch von 30 Millionen und 50 Millionen die Rede.
Zentral ist der Zeitpunkt der Testaments-Niederschrift. Notiert auf dem Minipapier ist der 1. November 2001, 23.15 Uhr. Doch nur einige Minuten später fand man Bijan Esfandiary bereits bewusstlos in einem Hotelzimmer. Er starb kurz darauf. Ein Gutachten der Kölner Uni-Rechtsmedizin bilanziert: Esfandiary war zum genannten Zeitraum testierunfähig, also nicht im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte.
Grundsätzlich geht auch ein kleiner Fetzen Papier rechtlich als Testament durch, wie Anwalt Bakrac in Köln einräumt. Aus dem Text müsse aber nachweisbar der Wille des Erblassers und dessen Testierfähigkeit hervorgehen – und daran hapert es. In einer Experten-Befragung wollte das Gericht am Dienstag weiter der Frage nachgehen, in welchem medizinischen und geistigen Zustand Bijan war, als er die wenigen Worte zugunsten seines „only friend“ (einzigen Freundes) schrieb.
Bis Geld fließt, kann es noch dauern
Anfang 2003 war der Leichnam Bijan Esfandiarys – beerdigt im Münchner Familiengrab – sogar exhumiert worden. Ein Mann aus Siegburg bei Bonn behauptete, Bijans leiblicher Sohn zu sein. Ein DNA-Test legte den Schwindel zügig offen. In Köln wird es möglicherweise nicht so schnell gehen.
Sollte das Landgericht das Urteil des Amtsgerichts bestätigen, würde für die Soraya-Millionen nicht die testamentarische, sondern die gesetzliche Erbfolge gelten. Laut Gerichtssprecher Christian Hoppe müssten die verwandten Personen dann beim Amtsgericht klären lassen, ob sie erbberechtigt sind. Bevor also Geld aus den Töpfen der einstigen Monarchin fließen könnte, würden weitere akribische Prüfungen nötig. Der Krimi ginge dann weiter.
