
Das Europäische Parlament stimmt über neue Regeln für Boni an Investmentfonds-Manager ab. Ob es dafür eine Mehrheit gibt, ist ungewiss.
Sie ist die Reaktion der EU auf den Betrugsskandal um den einstigen Nasdaq-Chef Bernhard Madoff: die Neufassung der EU-Richtlinie für Investmentfonds. Die EU-Kommission reagierte auf die Ende 2008 ans Licht gekommene Affäre, indem sie eine Verschärfung der Haftungsregeln für Depotbanken vorschlug. Wenn an diesem Mittwoch das Europaparlament über die neue Regeln abstimmt, werden jedoch zwei ganz andere Dinge im Vordergrund stehen. Denn der federführend für das Dossier zuständige Europaabgeordnete Sven Giegold (Grüne) will die Neufassung dazu nutzen, nach den Bankerboni auch die Boni für die Manager von Investmentfonds zu deckeln, und gegen Auswüchse bei Zahlungen von leistungsbezogenen Honoraren vorgehen.
Die Boni will Giegold wie bei den Bankern auf das Doppelte des Fixgehalts begrenzen. Das soll auch verhindern, dass die Vorgaben für die Banken umgangen werden können. Auf große Resonanz stieß dieser Vorstoß hierzulande nicht, weil es in der deutschen Fondsbranche keine exzessiven Bonusmodelle wie in London gibt. Anders sieht das bei den leistungsbezogenen Honoraren (der Performance Fee) aus. Zahlen müssen die Kunden diese, wenn der Fonds sich selbst gesteckte Ziele übertrifft. In der Regel geht es darum, einen bestimmten Index zu schlagen. Immer mehr Fondsgesellschaften haben solche Honorare in den vergangenen Jahren zusätzlich zu Gebühren wie Ausgabeaufschlägen oder Verwaltungsgebühren eingeführt. Das motiviere die Manager zu besseren Leistungen, argumentieren sie.
Noch nicht in trockenen Tüchern
Tatsächlich belegen Studien, dass Investmentfonds mit erfolgsabhängiger Vergütung gar nicht besser als andere Investmentfonds abschneiden. Das eigentliche Problem ist nach Ansicht von Verbraucherschützern, dass die Gesellschaften die Ziele oft so niedrig setzen, dass sie leicht erreicht werden können, und selbst dann schon Geld fließt, wenn das Ziel nur kurzfristig übertroffen wird. Vor allem aber muss der Kunde zwar im Erfolgsfall zahlen, wird aber nicht im Falle des Misserfolgs entschädigt. Genau das will Giegold ändern: Ein Erfolgsbonus soll nur noch erlaubt sein, wenn der Vergleichsindex im Zeitraum von mindestens einem Jahr übertroffen wurde und wenn dem Bonus auch ein entsprechender Malus gegenübersteht. In Amerika gibt es solche Vorgaben schon. Die Konsequenz: Es gibt nur noch wenige Fonds mit einer Performance Fee.
Ob sich Giegold durchsetzt, ist offen. Die Vertreter der Investmentfonds, wie der deutsche Fondsverband BVI, haben Abgeordnete der konservativen Fraktionen EVP und ECR sowie der Liberalen Fraktion überzeugt, gegen den Vorstoß zu stimmen. Setzen sie sich durch, droht in der EU ein Flickenteppich verschiedener Regeln. Die deutsche Aufsichtsbehörde Bafin etwa schreibt für alle in Deutschland aufgelegten Fonds seit dem 1. Juli schon eine gewisse Symmetrie bei der Performance Fee vor. Die Fondsgesellschaften dürfen seither keine Sondervergütungen für gute Monate oder Quartale mehr beziehen, sondern nur für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr. Zudem muss ein schlechteres Abschneiden als der Vergleichsindex über einen Zeitraum von fünf Jahren auf die Performance Fee angerechnet werden.
In anderen Ländern, so etwa in Luxemburg, gibt es solche Vorgaben nicht. Die Fondsgesellschaften könnten die Bafin-Regeln also umgehen, indem sie ihre Fonds in Luxemburg auflegen. Verkaufen könnten sie die Fonds anschließend dennoch in der gesamten EU. Selbst wenn die Änderungsanträge von der Mehrheit des Europäischen Parlaments abgelehnt werden, ist die Beschränkung der Performance Fee noch nicht in trockenen Tüchern. Denn neben dem Parlament muss auch der Ministerrat den neuen Regeln zustimmen. Die Staaten aber haben sich bisher nicht auf eine Linie festgelegt.
