
Bald durchforstet die Europäische Zentralbank die Bilanzen von 130 Großbanken nach faulen Krediten und wertlosen Posten. Heikle Fragen sind noch offen: Was, wenn sie fündig wird?
Die Europäer haben ihre Bankenkrise verschleppt, so viel steht heute fest. Das ganze Elend verdichtet sich in einer einzigen Kennziffer, die den Ökonomen der Europäischen Zentralbank besondere Kopfschmerzen bereitet: Bei nur 0,7 liegt das Verhältnis von Markt- zu Buchwert im Durchschnitt der europäischen Banken. Das heißt, dass Anleger den realen Wert der Banken am Aktienmarkt auf nur gut zwei Drittel dessen taxieren, was an Vermögen in ihren Büchern steht. Oder sie sehen die künftige Ertragskraft der Banken als dauerhaft erheblich geschwächt an. Außerhalb des Euroraums beträgt das Kurs-Buch-Verhältnis ungefähr eins – das ist ein gesunder Wert.
Ganz offensichtlich müssen in den Bilanzen der europäischen Banken noch zahlreiche nicht offengelegte faule Kredite und Verluste schlummern. Im schlimmsten Fall sind einige Banken eigentlich insolvent, ohne Aussicht auf Besserung. Fachleute sprechen dann von „Zombiebanken“, die nur noch durch billiges Zentralbankgeld am Leben gehalten werden. Besonders tückisch ist, dass solche eher unheilbar kranke Banken auch die Unternehmenswelt um sich herum wirtschaftlich infizieren, wie man das in Japan in den neunziger Jahren erlebt hat, weil sie faule (Immobilien-)Kredite lieber verlängern anstatt sie abzuschreiben und damit die ökonomische Misere verschleiern und verlängern.
EZB-Direktor Mersch: Der Wahrheit ins Gesicht schauen
In Europa herrscht jetzt ein bizarrer, da verzerrter Wettbewerb zwischen gesunden und kranken Banken, auch wenn Beispiele selten in die Öffentlichkeit gelangen. Vor kurzem aber klagte ein deutscher Sparkassen-Vorstand, dass eine italienische Bank zunächst auf eine Forderung gegenüber einem Unternehmenskunden verzichtet habe, dann aber den Kredit zu günstigen Konditionen verlängert und sich einen „Debtor Warrant“ ausstellen ließ. Dieser Besserungsschein nenne „utopische“ Bedingungen, unter denen die Forderung wieder auflebt. Der Sinn der den Tod nur hinauszögernden Operation: Der Wirtschaftsprüfer in Italien verlangt so keine Abschreibung.
Die meisten Staaten außerhalb des Euroraums, vor allem die Amerikaner, haben die Probleme ihrer Finanzinstitute früher und ehrlicher bereinigt. Das beklagt auch die EZB inzwischen immer drängender. An einer „Grundsanierung des Bankensektors“ hänge die wirtschaftliche Zukunft, denn 80 Prozent der Unternehmensfinanzierungen in Europa erfolgten über den Bankensektor, betonte der aus Luxemburg stammende EZB-Direktor Yves Mersch jüngst in einer Rede. Kranke Banken können kaum neue Kredite vergeben und lähmen insgesamt die Wirtschaft.
Die EZB hat mit der künftigen Bankenaufsicht eine Mammutaufgabe übernommen. Mersch spricht von der „ultimativen Herausforderung unserer Zeit“. Am 2. November soll (sofern eine neue britische Rechtsprüfung keine weitere Verzögerung bringt) der Startschuss erfolgen und die heiße Phase des Aufbaus der einheitlichen europäischen Bankenaufsicht beginnen. Dann sollen alle rechtlichen Grundlagen feststehen. Anfang 2014 beginnt die EZB mit einer umfassenden Bilanzprüfung für jene ungefähr 130 Großbanken, die künftig unter ihrer direkten Aufsicht stehen Ziel der Übung: Transparenz über ihre wirklichen Vermögenswerte und Risiken herstellen. Man wolle „der Wahrheit ungeschminkt ins Gesicht schauen“, sagt Mersch. Man will die Kapitallücken in den Banken aufdecken.
In einem ersten Schritt machen die EZB-Fachleute, stets in enger Kooperation mit nationalen Bankenaufsehern, eine Risikoanalyse. Dabei werden die jeweils riskantesten Anlageklassen und Portfolios herausgesucht. In Deutschland haben die EZB-Fachleute offenbar besonders Pakete von Schiffskrediten im Auge, schließlich gehören die HSH Nordbank mit 27 Milliarden sowie Nord LB und Commerzbank mit jeweils 18 Milliarden Euro zu den größten Finanziers der in einer schweren Krise steckenden Reeder. Doch obwohl nach Schätzungen mindestens 25 Prozent der Schiffskredite als ausfallgefährdet gelten müssen, wehren sich die Banken wie schon zu Beginn der Finanzkrise dagegen, dass für wenig gehandelte Kreditpapiere Marktpreise angesetzt werden. Selbst Hans-Dieter Brenner, der Vorstandsvorsitzende der gut dastehenden Helaba, warnt vor einer „Quelle von Instabilitäten“ und mahnt: „Ein Abstellen der Bewertung auf Notverkäufe ist der falsche Ansatz.“ Auch die derzeit in Deutschland in Fülle vergebenen Bankkredite für Windkraftparks könnten später ein Risiko darstellen und stehen deshalb wohl mit im Zentrum der Risikoprüfung. In anderen Ländern, besonders in Südeuropa, werden die Prüfer die riesigen Bestände an Immobilienkrediten genau unter die Lupe nehmen. Bei der Risikobewertung werden auch allgemeine Faktoren, etwa die Refinanzierungs- und Liquiditätsrisiken ins Kalkül gezogen.
Im zweiten Schritt, der eigentlichen Bilanzüberprüfung (Asset Quality Review), werden einzelne Posten in den Büchern der Banken angeschaut und ihr Wert taxiert. Das kann nur stichprobenartig geschehen, denn bei einer großen Bank wären sonst Hunderttausende Einzelposten zu bewerten. Unterstützt werden die EZB-Aufseher von externen Fachleuten, etwa von der Beratungsgesellschaft Oliver Wyman, die schon in den spanischen Banken im vergangenen Jahr das Ausmaß der faulen Kredite geschätzt haben. Kritik gab es im EU-Parlament daran, dass Oliver Wyman zuvor einige Banken bei ihren internen Risikomodellen beraten habe – ein klarer Interessenkonflikt mit dem EZB-Auftrag liege deshalb vor.
Der Teufel liegt auch im Detail. Mersch betont, dass erst einmal einheitliche Regeln und Definitionen für die Bewertung angewandt werden müssen. Diese Regeln soll die in London ansässige Aufsichtsbehörde EBA formulieren. Beispielsweise muss geklärt werden, wann ein Kredit als „notleidend“ eingestuft wird. In manchen Ländern gilt ein Kredit als faul, wenn der Schuldner mit seinen Zahlungen drei Monate in Verzug ist- in anderen Ländern ist die Frist aber sechs Monate. In Italien, erklärt Mersch, werde ein Kredit als notleidend eingestuft, wenn die Bank dem Schuldner die Konditionen lockert. In Deutschland gelte ein solcher Kredit noch nicht als faul. In einem Monat soll die EBA dafür einheitliche Definitionen veröffentlichen, hofft die EZB. Nur dann sei ein „gleiches Spielfeld“ möglich.
Im dritten Teil der großen Prüfung, der parallel zur Bilanzanalyse im ersten Halbjahr 2014 stattfindet, macht die EBA einen Stresstest. Sie unterstellt dabei, dass es in Europa zu einer neuerlichen Wirtschaftskrise kommt, und schätzt, in welcher Höhe die Banken Verluste und Abschreibungen erleiden würden.
Bundesbank lehnt „Illusion der Risikolosigkeit“ ab
Im EZB-Rat gibt es derzeit einen latenten Streit darüber, ob auch für Staatsanleihen im Stresstest Wertabschläge angenommen werden sollen. Die Bundesbank und einige nord- und mitteleuropäische Zentralbanken lehnen die „Illusion der Risikolosigkeit“ von Staatsanleihen ab- Frankreich und Italien jedoch wehren sich strikt dagegen, dass ihre mit einheimischen Staatsanleihen vollgesogenen Banken auch diesem Belastungstest ausgesetzt werden. Die EBA wollte schon bei ihrem Stresstests vor drei Jahren solche Staatsrisiken mit erfassen, doch war der Widerstand der Politik zunächst zu groß. Erst im Test 2011 wurden auch auf Anleihen Abschläge vorgenommen.
Doch noch immer brauchen Banken für Investments in Staatsanleihen kein Eigenkapital vorzuhalten, was Bundesbank-Präsident Jens Weidmann seit längerem kritisiert. Andreas Dombret, im Vorstand der Bundesbank für Finanzstabilität zuständig, sagte auf einer Konferenz in Kiel, dass die Pläne für eine Bankenunion deshalb weiterhin mit einem „Staatsanleihenvirus“ behaftet seien.
Hinter den Kulissen wird wohl noch einige Zeit über die Annahmen und Ausnahmen für den Stresstest gerungen. Im Spätsommer 2014 werden wohl die Ergebnisse feststehen. Dann wird die EZB mitteilen, wie groß die Lücken in der Eigenkapitalausstattung sind, die sich nach Abschreibung fauler Kredite ergeben. Nach Schätzungen von Bankanalysten könnte die Kapitallücke für alle Banken auf eine zwei- oder gar dreistellige Milliardensumme hinauslaufen. Für diesen Fall müsse man schon Vorkehrungen treffen, bevor der Test beginne. „Es bedeutet, dass es eine finanzielle Absicherung geben muss, für den Fall, dass finanzielle Löcher gestopft werden müssen“, betont Mersch. Ohne solche Vorkehrung will er eigentlich gar nicht erst mit der Übung anfangen. Gunter Dunkel, Chef der Nord LB und so etwas wie der Sprecher der Landesbanken, warnt: „Wenn viele Banken im Stresstest durchfallen, schafft das kein Vertrauen.“
In der Theorie ist klar, wer die Kapitallücken der Banken füllen soll, damit ein öffentlichkeitswirksames Durchfallen vermieden wird: Primär sollen sich die Banken das benötigte Kapital am Markt besorgen. Doch gibt es in der EZB ernsthafte Sorgen, dass dies nicht reichen könnte, weil es zu einer Verdrängung kommt, wenn plötzlich viele kranke Banken nach Kapitalgebern suchen und diese angesichts der offengelegten Bankenprobleme eher zurückhaltend sind.
Braucht es ein gemeinsames Sicherheitsnetz für Kapitalspritzen?
Statt Vertrauen zu schaffen, könnte der Stresstest zu einem neuen Unsicherheitsschub führen, fürchten manche Beobachter. Für diesen Fall müsse es staatliche Sicherheitsnetze (fiscal backstops) geben, fordert Mersch. In Deutschland käme etwa der Bankenrettungsfonds Soffin als Kapitalquelle in Frage. Doch was, wenn in manchen Ländern die staatlichen Budgets nicht mehr ausreichen?
Um diese Frage macht die EZB derzeit einen gewissen Eiertanz, denn sie berührt einen heiklen Punkt: Sollen abermals die europäischen Steuerzahler für die Verluste von Banken aufkommen? Vor diesem Szenario haben im vergangenen Jahr, als die Pläne für die Bankenunion erst schemenhaft sichtbar waren, mehr als 200 deutsche Wirtschaftsprofessoren gewarnt, dass die Bankenunion zu einer Haftungsunion zulasten der Steuerzahler, besonders der deutschen, werde. Mersch kennt die Sorgen. „Die Bankenunion ist keine Transferunion durch die Hintertür. Jeder muss seine eigenen Altlasten bereinigen“, versicherte der EZB-Mann kürzlich in einer Rede in Wien. Allerdings sprach er dann auch davon zu prüfen, ob im Einzelfall „ein vorübergehender Zugriff auf einen grenzüberschreitenden Backstop erforderlich ist …, ohne dass übermäßig auf das Geld der Steuerzahler zurückgegriffen wird“.
Ob Bankenverluste abermals sozialisiert oder aber privat getragen werden, wird zu einem Lackmustest der Glaubwürdigkeit der neuen Regeln im Euroraum, bei denen das Haftungsprinzip angeblich wieder eine zentrale Rolle spielen soll. Im November 2014 soll die EZB-Bankenaufsicht dann voll funktionieren. Dann soll auch der zweite Pfeiler der „Bankenunion“, ein einheitlicher Abwicklungsmechanismus, ins Spiel kommen. Seine genaue Gestalt ist bislang noch umstritten, vor allem, welche Stelle über eine Abwicklung entscheidet, die ja auch fiskalische Folgen hätte. Die EU-Kommission will diese Aufgabe an sich ziehen – zumindest vorläufig, wie Binnenmarktkommissar Michel Barnier nun sagte.
Der Abwicklungsfonds steht noch weitgehend nackt da
Wer die Abwicklung bezahlen soll, steht im Grundsatz in einer EU-Richtlinie, auf die sich die Finanzminister geeinigt haben und die 2015 in Kraft treten soll. Das Zauberwort heißt „Haftungskaskade“: Ist eine Bank angeschlagen, sollen nicht mehr die Steuerzahler, sondern zuerst die Verantwortlichen, die Eigentümer einspringen. Die Aktionäre sollen die Verluste auffangen und die Bank wieder aufrichten, dann die Gläubiger, also die Anleiheinvestoren, und als drittes die großen Einleger über der Schutzgrenze von 100 000 Euro. „Bail-in“ statt „Bail-out“ (Herauspauken) lautet die Devise. Sind alle diese Kapitalquellen ausgeschöpft, soll ein Abwicklungsfonds zahlen, der von den Banken gefüllt wird. Reicht er nicht aus, soll das Heimatland der Bank zahlen. Erst an letzter Stelle stünde der Krisenfonds ESM bereit für eine direkte Rekapitalisierung von angeschlagenen Banken. Bis zu 60 Milliarden Euro haben die Euro-Finanzminister für diesen Zweck aus dem ESM bewilligt. Doch soll der ESM nicht für Altlasten einspringen, die noch unter der Verantwortung der nationalen Aufseher entstanden sind, wird versichert.
Mehrere Probleme gibt es aber mit der Abwicklung der „Zombiebanken“: Der genannte Abwicklungsfonds besteht derzeit nur in der Phantasie der EU-Politiker. Nach einer Schätzung der Kommission dürfte der Fonds nur langsam mit den bilanzgewichteten Abgaben der Banken gefüllt werden und erst im Jahr 2025 ein respektables Volumen von 55 Milliarden Euro erreichen. Nicht nur Mersch sagt daher, „dass in der Aufbauphase geklärt werden muss, was passiert, wenn die Mittel des Fonds aufgrund außergewöhnlicher Umstände ausgeschöpft sind“.
Sein EZB-Kollege Jörg Asmussen hat für diesen Fall den ESM ins Spiel gebracht. Dieser solle dem Abwicklungsfonds einen Kredit geben. Auch in Amerika liefe es ähnlich, gibt Mersch zu bedenken- dort kann die Einlagensicherungsbehörde FDIC auf eine Kreditlinie des Finanzministeriums zurückgreifen. Auch EU-Binnenmarktkommissar Barnier unterstützt, dass der ESM dem Fonds Darlehen gibt. Das deutsche Finanzministerium sträubt sich jedoch gegen die Inanspruchnahme des ESM und sieht rechtliche Hürden. EZB-Präsident Mario Draghi hat jüngst zugegeben, dass der ESM-Vertrag dafür geändert werden müsste.
Mindestens ebenso heikel sind zwei Punkte zur Abwicklungsrichtlinie. Diese ist nach Meinung vieler Fachleute schwammig gehalten, weil zu große nationale Spielräume bestehen können, welche Gläubigergruppen (nachrangige Anleihen zum Beispiel) zur Haftung herangezogen werden. Noch schlimmer: Die „Bail-in“-Regeln sollen erst von Januar 2018 an gelten. Doch was passiert bei Bankenzusammenbrüchen in der Zwischenzeit? Sollen dann wieder die Steuerzahler haften? Bundesbank-Chef Weidmann und Mersch fordern deshalb gebetsmühlenartig, dass die Regeln schon früher greifen müssen. Denn andernfalls wären bei Bankenzusammenbrüchen wieder einmal die Steuerzahler die Zahlmeister.
