
Keinen Grund zur Beanstandung sieht der Europäische Gerichtshof beim biometrischen Reisepass. Fingerabdrücke zu speichern sei gängige Praxis, entschieden die Richter.
Die Speicherung digitaler Fingerabdrücke auf deutschen Reisepässen ist zulässig. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschieden.
Die gängige Praxis, biometrische Daten auf dem Ausweis zu speichern, entspreche dem europäischen Recht, urteilte das Gericht. Auf diese Weise könne Betrug bei der Verwendung von Reisepässen verhindert werden.
Ein Mann aus Bochum hatte geklagt, weil er durch die Speicherung sein Grundrecht auf den Schutz persönlicher Daten verletzt sah. Seit November 2007 werden auf neuen deutschen Pässen zwei Fingerabdrücke gespeichert – ein digitales Porträtfoto ist schon länger Pflicht.
