Gesellschaft

Kein Grundrecht auf Hebamme bei Hausgeburt

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Eine Hebamme hört in ihrer Praxis in Ettlingen die Herztöne eines Babys ab.

Nicht überall in Europa haben Hebammen so einen guten Stand wie in Deutschland. Das wird nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wohl auch so bleiben.

In Deutschland haben Hebammen jahrelang dafür gekämpft, Kinder zu Hause auf die Welt zu bringen. Erst im Januar fand man einen Kompromiss: Freiberufliche Hebammen erhalten hierzulande nun einen erhöhten Ausgleich für ihre stark verteuerten Haftpflichtversicherungen. Anders in der Tschechischen Republik: Dort besteht wegen sehr strenger Regularien für die Hausgeburt ein faktisches Verbot, ein Kind mit Hilfe einer Hebamme zu Hause zur Welt zu bringen.

Der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hat das am Dienstag für rechtens erklärt. Die Staaten dürften die staatliche Gesundheitsvorsorge für höher erachten als das Recht auf die Entscheidung über die Geburt. In einem Fall ging es um eine Frau, die bei der Geburt ihres ersten Kindes im Krankenhaus schlechte Erfahrungen gemacht hatte.

Ihr zweites Kind wollte sie daher 2010 zu Hause mit einer Hebamme zur Welt bringen. Dabei erfuhr sie, dass Hebammen nur helfen dürfen, wenn eine bestimmte medizinisch-technische Ausstattung vorhanden sei. Außerdem zahle bei Hausgeburten die Krankenkasse nicht. Letztlich bekam die Frau das Kind zu Hause ohne Hebamme.

Keine Hebamme verfügbar

Im zweiten Fall fand eine Frau für die Geburt ihres dritten Kindes wegen der staatlichen Vorschriften keine Hebamme mehr und kam deshalb in einem Krankenhaus nieder. Die Straßburger Richter teilten zwar die Auffassung, dass die Rechtslage die Frauen de facto gezwungen habe, entweder im Krankenhaus oder aber ohne Hilfe zu Hause zu gebären. Das sei tatsächlich ein Eingriff in das von der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützte Recht auf Privatleben.

Er machte aber zugleich geltend, dass die Behörden einen beträchtlichen Ermessensspielraum hätten. In den vorliegenden Fällen habe die Tschechische Republik diesen genutzt, um Gesundheitsrisiken für Mutter und Kind zu minimieren.